EILMELDUNG: Mordfall Fabian (†8) – Anwältin der Verdächtigen Gina H. bricht ihr Schweigen: „Wenn Sie die Wahrheit kennen würden, könnten Sie nicht mehr schlafen.“ – ES IST EINFACH WIDERLICH!

EILMELDUNG: Mordfall Fabian (†8) – Anwältin der Verdächtigen Gina H. bricht ihr Schweigen: „Wenn Sie die Wahrheit kennen würden, könnten Sie nicht mehr schlafen.“ – ES IST EINFACH WIDERLICH!

Nach zahlreichen Zeugenaussagen und immer neuen Indizien spricht die Verteidigung der Angeklagten überraschend offen über ihre schwierige Lage. Doch von Aufgabe ist keine Rede: Gina H. will nach der Sommerpause erstmals selbst Stellung beziehen und angeblich mehrere Dinge „richtigstellen“. Was hat sie dem Gericht zu sagen?

ROSTOCK – Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow richtet sich der Blick zunehmend auf einen Moment, auf den Angehörige und Prozessbeobachter seit Monaten warten: Gina H. will erstmals persönlich auf die schweren Vorwürfe reagieren.

Die 30-Jährige hat während der bisherigen Verhandlungstage geschwiegen. Nun kündigte ihre Verteidigung an, dass sie nach der Sommerpause eine vorbereitete Einlassung vortragen werde.

Ein Geständnis soll es nach bisherigen Angaben nicht werden. Vielmehr wolle Gina H. bestimmte Aussagen und Darstellungen aus dem Prozess aus ihrer Sicht korrigieren.

Doch noch bevor die Angeklagte selbst spricht, räumt einer ihrer Verteidiger ein, dass zahlreiche Punkte gegen seine Mandantin ausgelegt werden könnten.

„Viele Dinge belasten sie“

Verteidiger Andreas Ohm machte deutlich, dass die Ausgangslage für Gina H. nicht einfach sei. Es gebe viele Umstände, die sie belasteten – aussichtslos sei die Verteidigung deshalb aber nicht.

Dieser Satz sorgt für besondere Aufmerksamkeit. Welche Indizien hält die Verteidigung für erklärbar? Welche Aussagen will sie infrage stellen? Und besitzt Gina H. eine alternative Darstellung, die einige bislang rätselhafte Vorgänge nachvollziehbar machen könnte?

Die Verteidiger haben bisher nicht öffentlich offengelegt, was ihre Mandantin konkret erklären will. Auch ist unklar, ob Gina H. nach ihrer vorbereiteten Erklärung Fragen des Gerichts und der übrigen Prozessbeteiligten beantworten wird. Berliner Kurier

Anwältin der Mutter findet deutliche Worte

Christine Habetha vertritt Fabians Mutter Dorina L. als Nebenklägerin. Sie ist nicht die Verteidigerin von Gina H., sondern steht im Verfahren auf der Seite der Familie des getöteten Jungen.

Habetha sieht die bisher bekannt gewordenen Indizien kritisch für die Angeklagte. Nach ihrer Einschätzung ziehe sich die „Indizienschlinge“ immer weiter zusammen. Wenn Gina H. etwas sagen wolle, sei nun der richtige Zeitpunkt gekommen.

Die Juristin verwies unter anderem auf Faser- und Fußspuren, die im Prozess thematisiert wurden. Welche Beweiskraft diesen Erkenntnissen tatsächlich zukommt, entscheidet jedoch allein das Gericht.

Eine öffentliche Äußerung mit dem Wortlaut, man könne nach Kenntnis der Wahrheit nicht mehr schlafen, ist von Habetha ebenso wenig belegt wie von den Verteidigern der Angeklagten.

Gina H. will „einige Dinge richtigstellen“

Nach Angaben eines Verteidigers möchte Gina H. mit ihrer bevorstehenden Einlassung Aussagen korrigieren, die während der bisherigen Verhandlungstage gefallen sind.

Das wirft zahlreiche Fragen auf.

Will sie erklären, warum sie nach Zeugenaussagen bereits vor dem offiziellen Leichenfund mit mehreren Bekannten an dem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl gewesen sein soll? Wird sie auf ihre Handydaten, Internetrecherchen oder die Sichtungen ihres orangefarbenen Pick-ups eingehen?

Auch ihre Beziehung zu Fabian und seinem Vater könnte eine zentrale Rolle spielen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Gina H. in dem Jungen ein Hindernis für eine erneute Beziehung mit Matthias R. gesehen haben könnte.

Die Verteidigung könnte versuchen, diesem angenommenen Motiv eine andere Darstellung entgegenzusetzen.

Was geschah am Tümpel?

Mehrere Zeugen berichteten vor dem Landgericht Rostock, von Gina H. zum späteren Fundort geführt worden zu sein. Einer der Männer erklärte, er habe den Eindruck gewonnen, gezielt zur Leiche gebracht worden zu sein.

Eine weitere Zeugin schilderte, Gina H. habe zunächst gezögert, die Polizei zu verständigen. Die Angeklagte hatte dagegen öffentlich erklärt, Fabian zufällig bei einem Spaziergang gefunden zu haben.

Welche Version glaubhaft ist, muss das Gericht nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme entscheiden. Bislang handelt es sich bei den Angaben der Zeugen um Aussagen, die im Zusammenhang mit allen weiteren Beweisen bewertet werden müssen.

Keine bestätigte Handschuh-DNA

Am Fundort wurde Medienberichten zufolge später ein verkohlter Handschuh entdeckt. Eine bestätigte Mitteilung, wonach ein Handschuh mit fremden DNA-Spuren im Prozess als entscheidendes Beweismittel präsentiert worden sei, liegt jedoch nicht vor.

Ebenso gibt es keine verlässliche Quelle für die Behauptung, ein Ermittler prüfe anonym, ob Gina H. als Sündenbock dargestellt werde.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage vielmehr davon aus, dass Gina H. die ihr vorgeworfene Tat allein geplant und ausgeführt haben soll. Die Verteidigung stellt infrage, ob die vorhandenen Indizien für eine Verurteilung ausreichen.

Aussage könnte zum riskantesten Moment werden

Für Gina H. ist die Entscheidung zu sprechen mit erheblichen Risiken verbunden. Sobald sie eine konkrete Version der Ereignisse präsentiert, kann diese mit sämtlichen Zeugenaussagen, Nachrichten, Handydaten und kriminaltechnischen Spuren verglichen werden.

Entstehen dabei neue Widersprüche, könnte sich ihre Lage verschärfen. Liefert sie hingegen nachvollziehbare Erklärungen, könnte die Verteidigung versuchen, Zweifel an Teilen der Anklage zu wecken.

Deshalb dürfte jedes Wort ihrer Einlassung genau vorbereitet werden.

Was Gina H. tatsächlich sagen wird, bleibt bis dahin das große Geheimnis des Prozesses. Klar ist nur: Ein Geständnis wurde nicht angekündigt. Stattdessen will die Angeklagte offenbar eine Darstellung präsentieren, die einige der bisher bekannt gewordenen Indizien in ein anderes Licht rücken soll.

Ob ihr das gelingt oder ob ihre Worte noch mehr Fragen aufwerfen, wird sich erst im Gerichtssaal zeigen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.

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