INDIZIEN-HAMMER IM FALL FABIAN (†8): Gina H. sprach von „Brandleichen“, bevor die Wahrheit öffentlich war

Nach 19 Verhandlungstagen bleibt im Mordprozess um den getöteten Fabian eine Frage besonders bedrückend: Woher wusste Gina H. möglicherweise Dinge, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht öffentlich bekannt waren?

Es gibt keinen Augenzeugen der Tat, keine eindeutig zugeordnete Tatwaffe und offenbar auch kein Geständnis. Stattdessen muss das Landgericht Rostock ein kompliziertes Puzzle zusammensetzen: Faserspuren, Fahrzeugaufnahmen, Handydaten, ein möglicherweise abgesprochenes Alibi und mehrere widersprüchliche Erklärungen.

Jedes einzelne Indiz könnte für sich genommen erklärbar sein. Doch was bedeutet ihre Kombination?

Vier Tage lang gesucht – doch Gina H. kannte den Tümpel bereits

Fabian war am 10. Oktober 2025 wegen Unwohlseins allein in der Wohnung seiner Mutter geblieben. Als sie von der Arbeit zurückkehrte, war der Achtjährige verschwunden. Sein Handy lag zu Hause.

Vier Tage später wurde sein Leichnam an einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl entdeckt – rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt. Ausgerechnet Gina H., die damalige Ex-Partnerin von Fabians Vater, verständigte schließlich die Polizei.

Ihre ursprüngliche Darstellung: Sie habe den Jungen während eines Spaziergangs mit einer Freundin zufällig gefunden, nachdem ihr Hund zu der sogenannten „Schweinekuhle“ gelaufen sei.

Im Prozess kam jedoch heraus, dass Gina H. offenbar bereits in der vorausgegangenen Nacht mit zwei verschiedenen Bekannten am Tümpel gewesen war. Mindestens einer dieser Männer berichtete vor Gericht, dass Gina H. den Weg dorthin kannte und ihn gezielt zu der Stelle führte. NDR

Warum wurde die Polizei nicht sofort verständigt? Und weshalb sollte der Fund am folgenden Tag wie die zufällige Entdeckung bei einem Spaziergang wirken?

Ihr auffälliger Wagen taucht an entscheidenden Orten auf

Eine Überwachungskamera zeichnete den markanten orangefarbenen Geländewagen der Angeklagten am Vormittag des 10. Oktober in der Nähe von Fabians Wohnung auf.

Eine Zeugin will das Fahrzeug dort außerdem in einer Parklücke gesehen haben. Zwei weitere Zeugen berichteten, der Wagen sei während des mutmaßlichen Tatzeitraums bei Klein Upahl unterwegs gewesen.

Auf Gina H.s Mobiltelefon fanden die Ermittler zudem ein Selfie, das am Freitagvormittag in einem Wald unweit des späteren Fundortes aufgenommen worden sein soll.

Besonders auffällig aus Sicht der Anklage: Während des entscheidenden Zeitraums war das Smartphone der Angeklagten ausgeschaltet. Sonst soll Gina H. ihr Gerät beinahe ununterbrochen benutzt haben.

Die Verteidigung muss deshalb erklären, ob für die einzelnen Fahrten und die auffällige Unterbrechung der Handynutzung harmlose Gründe existieren.

Fasern unter dem Fingernagel und im Fahrzeug

Auch die kriminaltechnischen Untersuchungen liefern keine einfache Antwort, werfen aber weitere Fragen auf.

Unter Fabians Fingernagel wurde eine Faser gefunden, die zu einem Pullover der Angeklagten passen könnte. An seiner teilweise verbrannten Kleidung fanden Ermittler außerdem eine Faser, die von einer Reithose stammen könnte. Gina H. ist Reiterin und soll am Tag von Fabians Verschwinden entsprechende Kleidung getragen haben.

Auf dem Rücksitz ihres Fahrzeugs wurden wiederum Fasern festgestellt, die zu einem relativ neuen Pullover des Jungen passen könnten. Fabian soll dieses Kleidungsstück erst erhalten haben, nachdem der regelmäßige Kontakt zu Gina H. bereits beendet war.

Zusätzlich wurde auf einem Stück Küchenpapier im Auto eine verdünnte Blutspur mit Fabians DNA festgestellt. Allerdings konnte das Alter der Spur nicht bestimmt werden. Auch der genaue Übertragungsweg der Fasern lässt sich nicht mehr rekonstruieren.

Die Gutachter betonten deshalb ausdrücklich, dass eine eindeutige Bewertung schwierig sei. Die Funde bringen Fabian mit dem Fahrzeug und Gegenständen aus dem Umfeld der Angeklagten in Verbindung – sie beweisen jedoch nicht automatisch, wann und unter welchen Umständen die Spuren dorthin gelangten. NDR

Warum präsentierte sie ungefragt ein Alibi?

Schon während der Suche nach Fabian nahm die Polizei Kontakt zu Gina H. auf, weil sie den Jungen gut kannte. Dabei soll sie einer Beamtin ungefragt ihren Tagesablauf geschildert und damit ein Alibi präsentiert haben.

Dieses Alibi erwies sich jedoch offenbar als lückenhaft.

Hinzu kommen Gespräche mit einem Nachbarn. Darin sollen beide abgestimmt haben, wann sie angeblich zusammen gewesen seien. Für die Staatsanwaltschaft entsteht dadurch der Verdacht, dass Gina H. bereits sehr früh versuchte, ihre Bewegungen am Tag von Fabians Verschwinden abzusichern.

Die Verteidigung argumentiert dagegen, dass die Angeklagte und ihr Umfeld damals massiv von Journalisten bedrängt worden seien. Gedanken über ein Alibi müssten deshalb nicht zwingend auf eine Täterschaft hindeuten.

Das Wort „Brandleiche“ lässt das Gericht aufhorchen

Eines der brisantesten Details betrifft eine Sprachnachricht vom 13. Oktober – Fabian galt zu diesem Zeitpunkt noch als vermisst.

In einem Gespräch über mögliche Spuren soll Gina H. plötzlich von „Brandleichen“ gesprochen haben. Dass Fabians Körper in Brand gesetzt worden war, war zu diesem Zeitpunkt öffentlich noch nicht bekannt.

Der Vorsitzende Richter bemerkte im Prozess, diese Äußerung sei scheinbar ohne erkennbaren Anlass erfolgt. Auch ein Digitalforensiker erklärte, dass Gina H. den Begriff in der Kommunikation erstmals eingeführt habe. NDR

War dies lediglich eine zufällige Bemerkung im Zusammenhang mit der Suche? Oder verriet Gina H. damit Wissen über Fabians Zustand?

Genau diese Frage muss das Gericht beantworten.

Die rätselhafte Suche nach Wildschweinen

Auch Gina H.s Internetverlauf beschäftigt die Ermittler. Sie soll danach gesucht haben, ob Wildschweine Menschen beziehungsweise tote Menschen fressen.

Diese Suchanfragen wirken besonders auffällig, weil der Leichnam an einem Ort lag, der als „Schweinekuhle“ bezeichnet wurde und angeblich regelmäßig von Wildschweinen aufgesucht wird.

Die operative Fallanalyse kam zu dem Ergebnis, dass die Person, die Fabian dorthin brachte, möglicherweise damit gerechnet haben könnte, dass Tiere den Körper verändern. Die Spezialisten betonten allerdings, dass es sich dabei um eine kriminalistische Annahme und nicht um einen direkten Beweis gegen Gina H. handelt. NDR

Die Erklärung mit dem Schlittenfahren

Gina H. soll erklärt haben, sie habe in der Feldmark bei Klein Upahl gesucht, weil sie dort früher mit Fabian und ihrem eigenen Sohn Schlitten gefahren sei.

Bislang wurden jedoch offenbar keine Bilder oder unabhängigen Aussagen präsentiert, die einen solchen gemeinsamen Ausflug genau an diesem Ort bestätigen. Auch soll die Beschaffenheit des Geländes bei Zeugen Zweifel an der Schlitten-Erklärung ausgelöst haben.

Damit bleibt eine der wichtigsten Fragen unbeantwortet: Warum fuhr Gina H. ausgerechnet zu jenem abgelegenen Tümpel – und weshalb konnte sie zwei Bekannte dorthin führen?

Das mögliche Motiv bekommt besonderes Gewicht

Weil ein unmittelbarer Tatbeweis bislang fehlt, kommt dem möglichen Motiv große Bedeutung zu.

Zahlreiche Chat- und Sprachnachrichten zeichnen das Bild einer konfliktreichen Beziehung zwischen Gina H. und Fabians Vater Matthias R. Nach der Trennung im August 2025 wollte die Angeklagte ihn offenbar zurückgewinnen.

Zugleich fühlte sie sich nach eigenen Nachrichten finanziell von ihm abhängig. Ohne seine Unterstützung, so ihre damalige Darstellung, könne sie ihre Kredite und die Versorgung ihrer Pferde möglicherweise nicht mehr finanzieren.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Matthias R. sich zwischen einer erneuten Beziehung mit Gina H. und einem guten Verhältnis zu Fabian entscheiden musste. Gina H. könnte den Achtjährigen deshalb als Hindernis betrachtet haben.

Auch das bleibt bislang die Theorie der Anklage – keine bewiesene Tatsache.

Reicht dieses Puzzle für eine Verurteilung?

Gegen Gina H. steht eine lange Liste auffälliger Details:

  • ihr Fahrzeug in der Nähe von Fabians Wohnung und des späteren Tatortes
  • die ungewöhnliche Unterbrechung ihrer Handynutzung
  • Blut- und Faserspuren in ihrem Auto
  • ein möglicherweise abgesprochenes Alibi
  • ihre nächtlichen Besuche am Leichenfundort
  • die frühzeitige Erwähnung von „Brandleichen“
  • die Internetrecherchen zu Wildschweinen
  • widersprüchliche Erklärungen zu ihrer Suche bei Klein Upahl
  • ein von der Staatsanwaltschaft angenommenes Beziehungs- und Finanzmotiv

Doch der Prozess ist ein Indizienverfahren. Das Gericht muss prüfen, ob sich aus sämtlichen Einzelteilen eine geschlossene Beweiskette ohne vernünftige Zweifel ergibt – oder ob entscheidende Lücken bleiben.

Gina H. will sich Ende August erstmals selbst äußern. Ein Geständnis ist nach Angaben ihrer Verteidigung nicht zu erwarten.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für sie die Unschuldsvermutung. Die alles entscheidende Frage lautet deshalb weiterhin: Sind die auffälligen Aussagen und Suchanfragen tatsächlich Täterwissen – oder kann Gina H. für jedes einzelne Detail eine überzeugende andere Erklärung liefern?

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