SCHOCK: Gina H. kann dieses Detail plötzlich nicht erklären!


Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian vor dem Landgericht Rostock hat ein weiteres Detail für Aufsehen gesorgt. Im Mittelpunkt steht diesmal der orangefarbene Ford Ranger der Angeklagten Gina H. sowie eine Aussage, die durch digitale Beweise erheblich erschüttert wurde.
Nach Angaben der Ermittler erklärte Gina H. wenige Tage nach dem Verschwinden des Jungen, sie habe ihr Fahrzeug „seit langem nicht gereinigt“. Die Auswertung ihres Smartphones zeichnete jedoch ein anderes Bild. Fotos und WhatsApp-Nachrichten sollen belegen, dass sie ihren Wagen ausgerechnet am 10. Oktober 2025 säuberte – jenem Tag, an dem Fabian verschwand.
Für die Staatsanwaltschaft ist dieser Widerspruch von großer Bedeutung. Die Ermittler fanden in dem Fahrzeug unter anderem ein gefaltetes Küchenpapier mit einer Blutspur, deren DNA dem getöteten Jungen zugeordnet werden konnte. Zwar verweist die Verteidigung darauf, dass Fabian früher Kontakt zu Gina H. hatte und die Spur daher auch älteren Ursprungs sein könnte. Dennoch fügt sich das Beweisstück in eine Reihe weiterer Indizien ein.

Zusätzliche Aufmerksamkeit erregten die ausgewerteten Handydaten. Demnach hielt sich Gina H. am Vormittag des 10. Oktober in der Nähe von Fabians Wohnort auf. Kurz darauf wurde das Mobiltelefon des Jungen letztmals genutzt. Wenig später schaltete die Angeklagte ihr eigenes Smartphone für mehr als eine Stunde aus – ein ungewöhnlicher Vorgang, der nach Auffassung der Ermittler genau in den mutmaßlichen Tatzeitraum fällt.

Hinzu kommen weitere belastende Umstände: Suchanfragen zu Wildschweinen und menschlichen Überresten, Kenntnisse über Details aus Fabians Krankheitszustand sowie frühzeitige Hinweise auf das Gebiet bei Klein Upahl, wo die Leiche später gefunden wurde.
Gina H. bestreitet die Vorwürfe. Ihr Verteidiger betont weiterhin die Unschuldsvermutung und verweist darauf, dass keines der einzelnen Indizien einen direkten Tatnachweis darstelle. Das Gericht wird nun entscheiden müssen, ob die Vielzahl der Hinweise am Ende für eine Verurteilung ausreicht.




