SCHOCK-BEHAUPTUNG IM FALL FABIAN: Verbrannter Schulranzen im Garten gefunden? Das ist wirklich bestätigt!
🚨 SCHOCK-BEHAUPTUNG IM FALL FABIAN: Verbrannter Schulranzen im Garten gefunden? Das ist wirklich bestätigt!
GÜSTROW – In sozialen Netzwerken verbreitet sich derzeit eine erschütternde Behauptung: Im Garten eines Verdächtigen sei ein verbrannter Schulranzen des achtjährigen Fabian vergraben entdeckt worden. Angeblich habe die Polizei das Beweisstück in einer Mülltüte gefunden und bereits eine DNA-Untersuchung veranlasst.
Doch für diese dramatische Geschichte gibt es derzeit keine Bestätigung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder seriöse regionale Medien.
Weder ein vergrabener Schulranzen noch die angeblichen Ermittlerzitate wurden von den zuständigen Behörden veröffentlicht. Auch für einen „zweiten Verdächtigen“, eine neue Großfahndung oder den behaupteten Zusammenbruch von Fabians Mutter existiert in diesem Zusammenhang keine verlässliche Quelle.
Die entscheidenden Details bleiben unbelegt
In der kursierenden Darstellung werden äußerst konkrete Angaben gemacht:
- Der Ranzen sei 20 bis 30 Zentimeter tief vergraben gewesen.
- Er habe sich in einer schwarzen Mülltüte befunden.
- Darin seien persönliche Schulmaterialien Fabians entdeckt worden.
- Ermittler würden von einem zentralen Beweisstück sprechen.
- DNA-Untersuchungen seien bereits angelaufen.
Gerade diese Genauigkeit lässt eine Geschichte glaubwürdig erscheinen. Doch sämtliche Angaben bleiben ohne nachvollziehbare Quelle. Es wird weder ein namentlich genannter Polizeisprecher noch eine offizielle Pressemitteilung verlinkt.
Auch die zitierten Aussagen angeblicher Ermittler lassen sich nicht verifizieren.
Was tatsächlich gefunden wurde
Bestätigt ist ein anderer Fund: Im November 2025 wurde der Polizei ein möglicherweise angekohlter Handschuh übergeben.
Eine Spaziergängerin erklärte, sie habe ihn rund 100 Meter vom Fundort von Fabians Leichnam entfernt entdeckt. Sie übergab den Gegenstand zunächst einem RTL-Team, das ihn anschließend an die Polizei weiterleitete.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack bestätigte damals lediglich die Übergabe. Ob der Handschuh tatsächlich angekohlt war oder überhaupt mit Fabians Tod in Verbindung stand, war zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich ungeklärt. NDR
Möglicherweise wurde dieser reale Fund später mit anderen Durchsuchungen vermischt und in sozialen Netzwerken zu der Geschichte über einen vergrabenen Schulranzen umgeschrieben.
Durchsuchungen gab es – aber keinen bestätigten Schulranzen
Nach Fabians Tod wurden tatsächlich mehrere Orte untersucht. Einsatzkräfte durchsuchten unter anderem einen landwirtschaftlichen Betrieb in Reimershagen, einen Misthaufen sowie das Umfeld des Tümpels bei Klein Upahl.
Bei einer späteren Suche wurde auch ein schwarz-rotes Stoffstück sichergestellt. Ob dieses einen Bezug zur Tat hatte, blieb ebenfalls offen.
Ein Schulranzen, der im Garten der Angeklagten oder einer anderen tatverdächtigen Person vergraben gewesen sein soll, wurde in den verlässlichen Berichten über diese Einsätze jedoch nicht erwähnt.
Warum ein solcher Fund tatsächlich alles verändern würde
Würde ein eindeutig Fabian zugeordneter Gegenstand auf einem Grundstück der Angeklagten entdeckt, könnte dies selbstverständlich erhebliche Bedeutung für den Prozess haben.
Zunächst müsste jedoch zweifelsfrei geklärt werden:
- Gehörte der Gegenstand tatsächlich Fabian?
- Wann wurde er dort abgelegt?
- Wer hatte Zugang zum Grundstück?
- Befinden sich verwertbare DNA-, Faser- oder Brandspuren darauf?
- Kann ausgeschlossen werden, dass der Gegenstand auf anderem Weg dorthin gelangte?
Selbst ein solcher Fund würde nicht automatisch beweisen, wer Fabian getötet hat. Er wäre aber ein wichtiges Indiz, das kriminaltechnisch untersucht und im Gerichtssaal eingeordnet werden müsste.
Genau deshalb wäre zu erwarten, dass ein bestätigter Schulranzenfund spätestens im laufenden Mordprozess eine bedeutende Rolle spielen würde. Bislang ist dies nicht geschehen.
Auch die angeblichen Zitate sind problematisch
In der Meldung werden Ermittlern Sätze zugeschrieben, wonach der Fund „alles ändere“ und eine direkte Verbindung zur Tat beweise.
Solche Formulierungen sind für offizielle Ermittlungsbehörden ungewöhnlich. Polizei und Staatsanwaltschaft äußern sich in laufenden Verfahren meist sehr zurückhaltend, insbesondere wenn kriminaltechnische Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.
Ein Gegenstand wird nicht bereits durch seine Entdeckung zum „Kernbeweis“. Zunächst müssen Herkunft, Echtheit, Spurenlage und mögliche alternative Erklärungen geprüft werden.
Was im Verfahren wirklich als Indiz diskutiert wird
Im Prozess gegen Gina H. stehen bislang andere Hinweise im Mittelpunkt:
- das orangefarbene Fahrzeug der Angeklagten,
- digitale Daten und Fotos vom Tattag,
- Internetrecherchen zu Polizei und Wildschweinen,
- mögliche Faserspuren,
- widersprüchliche Angaben zu ihrem Aufenthaltsort,
- Zeugenaussagen über ihre Anwesenheit am Tümpel vor dem offiziellen Leichenfund,
- sowie ein Messer aus einem Nachbarschuppen, das allerdings keine nachgewiesene Verbindung zur Tat aufweist.
Eine eindeutig zugeordnete Tatwaffe wurde bislang nicht präsentiert. Auch deshalb bleibt das Verfahren ein Indizienprozess.
Keine Vorverurteilung durch erfundene Beweise
Gina H. steht wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes vor dem Landgericht Rostock. Die Vorwürfe gegen sie sind schwer, und mehrere Aussagen belasten sie erheblich.
Das rechtfertigt jedoch nicht, unbestätigte Beweisstücke, Polizeizitate oder emotionale Reaktionen der Angehörigen zu erfinden.
Gerade bei einem laufenden Mordprozess können solche Meldungen die öffentliche Wahrnehmung massiv beeinflussen. Sie erwecken den Eindruck, die Schuldfrage sei bereits geklärt, obwohl das Gericht noch kein Urteil gesprochen hat.
Fazit: Der angeblich in einem Garten vergrabene, verbrannte Schulranzen ist derzeit nicht bestätigt. Belegt ist lediglich der Fund eines möglicherweise angekohlten Handschuhs in der Nähe des Leichenfundortes – und selbst dessen Verbindung zum Fall blieb offen.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.




