Prozess um Mord an Fabian (†8):„Na, den Fabi, oder was von ihm übrig ist“ So eiskalt erzählte Gina H. der Polizei vom Leichenfund

🚨 MORDPROZESS UM FABIAN (†8): Polizeibeamte schildern erste Minuten nach dem Leichenfund – Aussage der Angeklagten rückt erneut in den Fokus ⚖️

Der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat am 15. Verhandlungstag erneut erschütternde Einblicke in die ersten Stunden nach dem Fund des Jungen gegeben. Vor dem Landgericht Rostock sagten zwei Polizeibeamte aus, die damals zu den ersten Einsatzkräften gehörten und die Notrufe entgegennahmen.

Ihre Schilderungen richteten den Blick auf die Reaktionen der Angeklagten unmittelbar nach dem Auffinden der Leiche – ein Moment, der im Gerichtssaal für große Aufmerksamkeit sorgte.

Polizeibeamte berichten von den ersten Notrufen

Die Beamten beschrieben vor Gericht, wie die ersten Gespräche nach dem Fund des Kindes verliefen. Dabei schilderten sie ihre Erinnerungen an die Situation und den Inhalt der damaligen Kommunikation.

Nach ihren Aussagen wirkte die Angeklagte während dieser ersten Kontakte vergleichsweise gefasst. Zu ihren Beobachtungen befragt, erklärten die Beamten, wie sie die Situation damals wahrgenommen hatten und welche Angaben sie in ihren Berichten festhielten.

Diese Aussagen wurden nun Teil der laufenden Beweisaufnahme.

Profiler legt seine Fallanalyse vor

Zuvor hatte bereits der Sachverständige der Operativen Fallanalyse des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern seine Rekonstruktion des mutmaßlichen Tatablaufs vorgestellt.

Nach seiner Analyse spreche vieles dafür, dass die Tat geplant gewesen sei und mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem persönlichen Motiv beruhe. Außerdem erläuterte der Profiler, warum nach seiner Einschätzung weder ein Sexualdelikt noch eine spontane Gewalttat im Mittelpunkt seiner Analyse standen.

Er betonte jedoch mehrfach, dass eine Operative Fallanalyse keine Aussage über die Schuld einer bestimmten Person trifft, sondern Ermittlungsansätze anhand von Wahrscheinlichkeiten bewertet. Die Entscheidung darüber, wer für die Tat verantwortlich ist, liege ausschließlich beim Gericht.

Weitere Sprachnachrichten abgespielt

Zum Ende des Verhandlungstages wurden außerdem weitere Sprachnachrichten zwischen der Angeklagten und Matthias R. abgespielt.

Nach Angaben aus der Verhandlung drehten sich die Nachrichten unter anderem um finanzielle Sorgen, Eifersucht sowie Auseinandersetzungen im privaten Umfeld.

Welche Bedeutung diese Kommunikation für die strafrechtliche Bewertung haben wird, ist derzeit noch offen. Auch diese Inhalte werden vom Gericht gemeinsam mit allen übrigen Beweisen geprüft.

Die Beweisaufnahme geht weiter

Mit jedem Verhandlungstag kommen neue Aussagen, Gutachten und Dokumente hinzu, die das Gesamtbild des Falles ergänzen sollen.

Ob die Schilderungen der Polizeibeamten, die Fallanalyse des Profilers und die abgespielten Sprachnachrichten am Ende entscheidenden Einfluss auf das Urteil haben werden, lässt sich derzeit nicht sagen.

Erst nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme wird das Gericht alle Erkenntnisse im Zusammenhang würdigen und über die erhobenen Vorwürfe entscheiden.

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.

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