PROZESS-BOMBE IM FALL FABIAN: Eine Zeugin bricht ihr Schweigen und enthüllt, was in jener Nacht wirklich geschah – doch der Name, den sie dabei nennt, versetzt ALLE in absoluten SCHOCK!
🚨 PROZESS-BOMBE IM FALL FABIAN: Eine Zeugin bricht ihr Schweigen und enthüllt, was in jener Nacht wirklich geschah – doch der Name, den sie dabei nennt, versetzt ALLE in absoluten SCHOCK!
Eine frühere Freundin der Angeklagten berichtet von einem verstörenden Gespräch nach Fabians Tod. Ihre Schilderungen könnten aus Sicht der Anklage zu einem möglichen Motiv passen – doch über die tatsächliche Bedeutung entscheidet allein das Gericht.
ROSTOCK – Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Aussage einer ehemaligen Freundin von Gina H. für große Aufmerksamkeit gesorgt. Im Mittelpunkt steht ein Telefonat, das die Zeugin wenige Tage nach dem Auffinden des Jungen mit der Angeklagten geführt haben will.
Die Frau habe erwartet, mit einer erschütterten und verzweifelten Gina H. zu sprechen. Stattdessen habe sie die heute 30-Jährige als „extrem kalt“ und emotionslos erlebt. Diese Reaktion habe sie nach eigener Darstellung tief verstört.
Doch besonders eine Äußerung blieb der Zeugin offenbar im Gedächtnis.
Was Gina H. angeblich über Fabian sagte
Nach Aussage der früheren Freundin habe sich Gina H. darüber beklagt, dass Fabian in den Medien als lieber Junge dargestellt werde. Die Angeklagte soll behauptet haben, der Achtjährige habe versucht, ihre Beziehung zu seinem Vater auseinanderzubringen.
Der gesamte öffentliche Wirbel um Fabian habe Gina H. nach dem Eindruck der Zeugin eher genervt. Die Frau erklärte vor Gericht, sie habe den Anruf später bereut, weil sie mit der Situation emotional überfordert gewesen sei.
Diese Schilderungen könnten für die Staatsanwaltschaft bedeutsam sein. Laut Anklage soll Gina H. geglaubt haben, dass Fabian ihrem Wunsch im Weg stand, die Beziehung zu dessen Vater fortzusetzen. Ob das Telefonat dieses vermutete Motiv tatsächlich stützt, muss jedoch die Strafkammer bewerten. NDR, WELT/dpa
Ein Durchbruch – oder nur ein weiteres Indiz?
Von einem offiziell bestätigten Durchbruch kann bislang keine Rede sein. Die Aussage der Zeugin ist ein Bestandteil einer umfangreichen Beweisaufnahme. Das Gericht muss prüfen, wie glaubhaft ihre Erinnerungen sind und ob sie mit Sprachnachrichten, Telefonauswertungen und weiteren Zeugenaussagen übereinstimmen.
Gina H. bestreitet die ihr zur Last gelegte Tat bislang nicht durch eine eigene Aussage, sondern schweigt zu den Vorwürfen. Ihre Verteidigung hatte angekündigt, dass eine spätere Einlassung möglich sei.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Was hat Fabians Vater damit zu tun?
Die Aussage der ehemaligen Freundin begründet nach der bisherigen Berichterstattung keinen neuen Tatverdacht gegen Fabians Vater Matthias R. Es gibt jedoch ein separates Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts einer möglichen Falschaussage.
Auslöser dafür sollen Widersprüche zwischen seinen Angaben im Gerichtssaal und früheren Sprachnachrichten gewesen sein. Die Gerichtssprecherin stellte klar, dass diese Ermittlungen keinen direkten Einfluss auf das Mordverfahren haben. Seine Zeugenaussage muss die Kammer ohnehin eigenständig auf ihre Glaubhaftigkeit prüfen. ZDFheute
Jetzt bekommt ein Gespräch neue Bedeutung
Die Schilderungen der Zeugin könnten dennoch ein wichtiges Puzzleteil darstellen. Sollte das Gericht ihre Aussage für glaubhaft halten, könnte das Telefonat Einblick in Gina H.s damalige Haltung gegenüber Fabian und den Beziehungskonflikt mit seinem Vater geben.
Ob daraus tatsächlich Rückschlüsse auf ein Tatmotiv gezogen werden können, bleibt offen. Eine als kalt wahrgenommene Reaktion beweist keine Täterschaft. Entscheidend ist, wie sich diese Aussage in das Gesamtbild aus Spuren, Gutachten und weiteren Zeugenaussagen einfügt.
Der Prozess geht damit in eine zunehmend wichtige Phase. Was wie eine einzelne Bemerkung in einem Telefonat klingt, könnte am Ende größere Bedeutung bekommen – oder nach Abschluss der Beweisaufnahme als nicht entscheidend eingestuft werden. Das letzte Wort hat allein das Landgericht Rostock.




