PROZESS-SCHOCK IM FALL FABIAN: Psychotherapeut bricht sein Schweigen – Welche Krankheit Gina H. nach seinen Angaben jahrelang am Arbeiten hinderte

🚨 PROZESS-SCHOCK IM FALL FABIAN: Psychotherapeut bricht sein Schweigen – Welche Krankheit Gina H. nach seinen Angaben jahrelang am Arbeiten hinderte 😱⚖️

Der 19. Verhandlungstag im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow brachte eine der mit Spannung erwarteten Aussagen des gesamten Verfahrens. Erstmals sagte der Psychotherapeut von Gina H. vor Gericht aus, nachdem er von seiner Schweigepflicht entbunden worden war.

Seine Schilderungen gewährten seltene Einblicke in die psychische Verfassung der Angeklagten – und in die Gründe, warum sie nach seinen Angaben über längere Zeit keine reguläre Arbeit ausüben konnte.

Psychotherapeut schildert jahrelange Behandlung

Vor dem Landgericht Rostock erklärte der Therapeut, Gina H. über einen längeren Zeitraum behandelt zu haben. Nach seiner Aussage habe sie unter mehreren psychischen Erkrankungen beziehungsweise Symptomen gelitten.

Dabei nannte er unter anderem Borderline-Symptome sowie eine soziale Phobie. Nach seiner Einschätzung hätten diese Belastungen ihren Alltag erheblich erschwert und sich auch auf ihre berufliche Situation ausgewirkt.

Warum sie nach seinen Angaben keine Arbeit fand

Der Therapeut schilderte, dass insbesondere die soziale Phobie dazu geführt habe, dass Gina H. Schwierigkeiten gehabt habe, dauerhaft einer regulären Beschäftigung nachzugehen.

Gleichzeitig wurde im Prozess jedoch auch ein Widerspruch deutlich: Trotz der beschriebenen Einschränkungen soll Gina H. weiterhin Reitturniere besucht, mehrere Pferde versorgt und verschiedene Freizeitaktivitäten wahrgenommen haben.

Gerade dieser Gegensatz beschäftigte das Gericht und die Verfahrensbeteiligten intensiv.

Verteidigung verweist auf ihren Gesundheitszustand

Die Verteidigung griff die Aussage des Therapeuten auf und betonte, Gina H. habe sich freiwillig in psychotherapeutische Behandlung begeben und aktiv Hilfe gesucht.

Außerdem verwiesen ihre Anwälte darauf, dass der Therapeut sie im Umgang mit ihrem leiblichen Sohn als fürsorglich und verantwortungsbewusst beschrieben habe.

Staatsanwaltschaft bewertet Gesamtbild

Die Staatsanwaltschaft stellte dagegen heraus, dass neben den gesundheitlichen Aspekten auch andere Erkenntnisse aus dem Verfahren berücksichtigt werden müssten.

Im Mittelpunkt stehen weiterhin die Gesamtheit der Beweise, Zeugenaussagen und forensischen Erkenntnisse, die das Gericht in den vergangenen Monaten erhoben hat.

Das Gericht muss alle Widersprüche bewerten

Die Aussage des Psychotherapeuten ist nur ein Baustein innerhalb eines äußerst komplexen Verfahrens.

Ob die geschilderten psychischen Belastungen Einfluss auf die rechtliche Bewertung haben oder wie sie in das Gesamtbild eingeordnet werden, wird das Landgericht Rostock erst im Urteil entscheiden.

Für Gina H. gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Aussagen des Therapeuten stellen Zeugenaussagen im Rahmen der Beweisaufnahme dar und sind vom Gericht gemeinsam mit allen übrigen Beweisen zu würdigen.

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