Großer Schock! Es ist vorbei!! Die Entscheidung wurde vom Richter getroffen – und sie wird dir nicht gefallen.

Die Entscheidung ist gefallen: Der Haftbefehl bleibt bestehen, Gina H. muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Doch während die Verteidigung bereits den nächsten juristischen Schritt vorbereitet, sorgt eine zweite Entscheidung des Gerichts in Güstrow für heftige Diskussionen.

ROSTOCK/GÜSTROW – Der Fall ist keineswegs „vorbei“, und ein Urteil über Schuld oder Unschuld wurde nicht gesprochen. Trotzdem fiel eine Entscheidung, die den weiteren Verlauf der Ermittlungen entscheidend beeinflusste: Die wegen Mordverdachts inhaftierte Gina H. wurde nicht aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das Amtsgericht Rostock hielt den Haftbefehl aufrecht. Aus Sicht des Gerichts bestand der dringende Tatverdacht weiterhin fort.

Für Gina H. bedeutete das: keine Rückkehr nach Hause, keine Freilassung unter Auflagen – sie musste hinter Gittern bleiben.

Doch nicht nur diese Entscheidung sorgte für Aufsehen. Parallel entwickelte sich eine ungewöhnliche Debatte um ihren Pflichtverteidiger Andreas Ohm. Der erfahrene Strafverteidiger ist zugleich ein bekannter Kommunalpolitiker und Stadtpräsident von Güstrow.

Kann ausgerechnet ein führender Repräsentant der Stadt eine Frau verteidigen, die im Mittelpunkt eines Verbrechens steht, das ganz Güstrow erschüttert hat?

Güstrow Fabian đã chết Luật sư Andreas Ohm

Richterin lässt Haftbefehl bestehen

Gina H. wurde am 6. November 2025 unter dringendem Mordverdacht festgenommen. Einen Tag später wurde ihr der Haftbefehl verkündet und sie kam in Untersuchungshaft.

Ihr Verteidiger Andreas Ohm bezweifelte von Anfang an, dass die bis dahin bekannten Indizien für eine Fortsetzung der Haft ausreichten. Er betonte, dass die Tatwaffe noch nicht gefunden worden sei und die Ermittlungen seiner Einschätzung nach größtenteils auf Indizien beruhten.

Am 24. November stellte Ohm deshalb einen Antrag auf Haftprüfung. Sein Ziel war klar: Gina H. sollte aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Am 3. Dezember beschäftigte sich das Amtsgericht Rostock mit dem Antrag. Doch die Hoffnung der Verteidigung erfüllte sich nicht. Die zuständige Haftrichterin bestätigte den Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die bisherigen Ermittlungen hätten den gegen Gina H. bestehenden Verdacht nicht entkräftet. Die Verteidigung kündigte daraufhin eine Beschwerde gegen die Entscheidung an. NDR

Cảnh sát cần phải nhanh chóng giải quyết vụ án của Fabian.

Bedeutet die Entscheidung, dass Gina H. schuldig ist?

Nein.

Die Fortsetzung der Untersuchungshaft ist weder ein Schuldspruch noch ein vorweggenommenes Urteil. Ein Haftrichter prüft nicht abschließend, ob die Beschuldigte die Tat begangen hat.

Entscheidend ist vielmehr, ob weiterhin ein dringender Tatverdacht und mindestens ein gesetzlicher Haftgrund bestehen. Dazu können beispielsweise Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder die Schwere des Tatvorwurfs gehören.

Auch eine umfangreiche Ermittlungsakte beweist nicht automatisch die Schuld einer Person. Viele Dokumente können Zeugenaussagen, Durchsuchungsprotokolle, technische Daten und Spuren enthalten, die zunächst noch ausgewertet oder gegeneinander abgewogen werden müssen.

Andreas Ohm brachte es bereits Mitte November auf den entscheidenden Punkt: Aus der Untersuchungshaft wegen dringenden Mordverdachts dürfe nicht automatisch auf eine tatsächliche Schuld geschlossen werden. NDR

Gina H. schweigt zu den Vorwürfen

Nach ihrer Festnahme machte Gina H. zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf. Ihr Schweigen ist ein gesetzlich geschütztes Recht und darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Andreas Ohm beschrieb seine Mandantin kurz nach der Festnahme als erschüttert und körperlich angespannt. Sie habe geweint und gezittert. Mit der Festnahme habe sie nach Darstellung ihres Anwalts nicht gerechnet.

Als Zeugin soll sie zuvor bestritten haben, etwas mit Fabians Tod zu tun zu haben. Als Beschuldigte äußerte sie sich zunächst nicht weiter zur Sache.

Für die Ermittler entstand dadurch eine schwierige Situation: Sie mussten die Abläufe rund um Fabians Verschwinden, seinen Tod und den späteren Leichenfund ohne eine ausführliche Erklärung der Hauptbeschuldigten rekonstruieren.

Die umstrittene Entscheidung über Andreas Ohm

Noch bevor es zur eigentlichen Haftprüfung kam, sorgte eine andere richterliche Entscheidung für Gesprächsstoff: Das Amtsgericht Rostock bestellte Andreas Ohm zum Pflichtverteidiger der Beschuldigten.

Der Ausdruck „Pflichtverteidiger“ bedeutet nicht, dass ein Anwalt seine Arbeit kostenlos oder gegen seinen Willen übernehmen muss. In schweren Strafverfahren ist eine Verteidigung gesetzlich vorgeschrieben. Das Gericht bestellt deshalb einen geeigneten Rechtsanwalt, wenn die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen.

Brisant war in diesem Fall jedoch Ohms öffentliche Funktion. Er ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern zugleich CDU-Kommunalpolitiker und Stadtpräsident von Güstrow. In dieser Rolle leitet er Sitzungen der Stadtvertretung und repräsentiert die Stadt nach außen.

Einige Juristen aus der Region hielten diese Doppelrolle für unglücklich. In der damaligen Berichterstattung wurde die Auffassung zitiert, das Gericht hätte besser einen Verteidiger außerhalb Güstrows auswählen sollen.

Die Sorge: Ein Fall, der die gesamte Stadt emotional bewegt, könnte Ohms politische und anwaltliche Tätigkeiten miteinander kollidieren lassen – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung.

Kein Bürgermeister, sondern Stadtpräsident

In verschiedenen Beiträgen wurde Andreas Ohm fälschlicherweise als ehemaliger Bürgermeister bezeichnet. Tatsächlich wurde über ihn als Stadtpräsidenten von Güstrow berichtet.

Der Unterschied ist wichtig: Der Bürgermeister führt die Stadtverwaltung, während der Stadtpräsident vor allem die Stadtvertretung leitet und repräsentative Aufgaben wahrnimmt.

Ohm arbeitet seit 2002 als zugelassener Rechtsanwalt und verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über entsprechende Erfahrung. Die Pflichtverteidigung einer Mordverdächtigen gehört deshalb grundsätzlich zu seinem beruflichen Aufgabenbereich.

Dass der Tatvorwurf besonders schockierend ist, ändert nichts am Recht jeder beschuldigten Person auf eine wirksame Verteidigung.

Kannte Ohm die Beschuldigte bereits vorher?

Eine weitere Frage sorgte für Spekulationen: Hatte Andreas Ohm Gina H. schon vor ihrer Festnahme anwaltlich vertreten oder beraten?

Ohm äußerte sich dazu nicht. Das ist allerdings kein Hinweis auf ein Geheimnis oder eine unzulässige Verbindung. Anwälte unterliegen einer strengen Schweigepflicht und dürfen mögliche frühere Mandate grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person offenlegen.

In der damaligen Berichterstattung wurde lediglich vermutet, eine frühere anwaltliche Verbindung könnte erklären, weshalb das Gericht ausgerechnet ihn zum Pflichtverteidiger bestellte. Bestätigt wurde diese Vermutung nicht. Frankfurter Rundschau

Warum die Aktenmenge allein nichts entscheidet

Berichte über mehrere umfangreiche Aktenordner sorgten in der Öffentlichkeit für den Eindruck, die Beweislage müsse erdrückend sein.

Juristisch ist diese Schlussfolgerung jedoch nicht zulässig. Eine umfangreiche Akte kann Tausende Seiten enthalten, ohne dass sich darin ein einzelner direkter Beweis befindet. Gerade bei einem Indizienverfahren werden viele kleine Erkenntnisse gesammelt:

  • Zeugenaussagen und Vernehmungsprotokolle
  • digitale Daten von Handys und Onlinekonten
  • Videoaufnahmen und Fahrzeugbewegungen
  • kriminaltechnische Spuren
  • Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolle
  • medizinische und rechtsmedizinische Gutachten
  • widersprüchliche oder korrigierte Angaben

Erst die gemeinsame Bewertung sämtlicher Indizien kann zeigen, ob sich daraus eine geschlossene Beweiskette ergibt.

Der Fall war nicht vorbei – er begann erst

Die Formulierung „Es ist vorbei“ wäre daher irreführend. Weder die Entscheidung über die Untersuchungshaft noch die Bestellung eines Pflichtverteidigers beendeten das Verfahren.

Im Gegenteil: Zu diesem Zeitpunkt standen die umfangreichsten Ermittlungen noch bevor. Die Staatsanwaltschaft erhob erst Monate später Anklage, und seit April 2026 wird der Fall vor dem Landgericht Rostock verhandelt.

Die damalige Haftentscheidung hatte dennoch eine wichtige Konsequenz: Gina H. blieb während der weiteren Ermittlungen in Haft und konnte die Entscheidung nur noch mit einer Beschwerde angreifen.

Für die Öffentlichkeit war es ein emotionaler Moment. Für das Gericht war es eine vorläufige juristische Bewertung – keine endgültige Antwort auf die Frage, wer Fabian tötete.

Und genau das ist der entscheidende Unterschied: Der Richter entschied über die Haft, nicht über die Schuld.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.

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