TRÄNEN-AUSSAGE IM FALL FABIAN (†8): Großmutter enthüllt einen Satz des Jungen – Kurz darauf stellte die Verteidigung eine Frage, die den gesamten Gerichtssaal in SCHOCKSTARRE versetzte.
Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat eine emotional aufgewühlte Aussage den Gerichtssaal erschüttert. Fabians Großmutter sprach nicht nur über den Moment, in dem die Familie vom Tod des Jungen erfuhr. Sie erinnerte sich auch an einen rätselhaften Satz, den Fabian Jahre zuvor über seinen Vater und Gina H. geäußert haben soll.
Doch noch bevor die Bedeutung dieser Worte vollständig eingeordnet werden konnte, eröffnete die Verteidigung eine zweite Front: Mit mehreren Beweisanträgen stellt sie zentrale Teile des von der Staatsanwaltschaft rekonstruierten Tatablaufs infrage. Plötzlich geht es wieder um Mobilfunkdaten, Fahrzeugbewegungen – und einen weiteren orangefarbenen Pick-up.
Großmutter ringt vor Gericht um Fassung
Fabians Großmutter erinnerte sich vor dem Landgericht Rostock an ihren Enkel als einen „aufgeweckten, lustigen“ Jungen. Gleichzeitig verschwieg sie nicht, dass der Achtjährige auch schwierige und bockige Phasen gehabt habe.
Besonders belastend wurde ihre Aussage, als sie den Moment schilderte, in dem feststand, dass Fabian nicht mehr lebte. Die Zeugin musste ihre Schilderung mehrfach unterbrechen und um Fassung ringen.
Der Junge war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Vier Tage später wurde sein Leichnam an einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H., der früheren Partnerin von Fabians Vater, vor, ihn getötet und seinen Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben.
Dieser Satz des Jungen wirft neue Fragen auf
Nach Aussage der Großmutter habe Fabian eine Zeit lang keinen Kontakt zu seinem Vater Matthias R. gewollt. Damals soll er ihr erzählt haben, sein Vater sei „böse“ zu Gina H. gewesen.
Was Fabian damit konkret gemeint haben könnte, habe er jedoch nicht erklärt. Deshalb lässt sich aus dieser Äußerung weder eine konkrete Handlung noch ein bestimmter Vorfall ableiten. Im Prozess darf der Satz nur im Zusammenhang mit allen weiteren Aussagen und Beweisen bewertet werden.
Nach der Trennung von Matthias R. und Gina H. soll sich das Verhältnis zwischen Vater und Sohn deutlich verbessert haben. Genau diese Entwicklung ist für das Verfahren von Bedeutung, weil die Staatsanwaltschaft in den Beziehungsproblemen zwischen Gina H. und Fabians Vater ein mögliches Tatmotiv sieht.
Gegen Matthias R. besteht nach den öffentlich bekannten Informationen kein Tatverdacht im Mordfall.
„Sie hat nur über ihre Probleme geredet“
Neben der Großmutter sagte auch deren Lebensgefährte aus. Er habe Gina H. lediglich wenige Male persönlich getroffen. An eine Begegnung bei Fabians Einschulung könne er sich jedoch besonders erinnern.
Gina H. habe damals fast ausschließlich über ihre eigenen Schwierigkeiten gesprochen:
„Sie hat nur über ihre Probleme geredet.“
Welche Bedeutung dieser Eindruck für die Persönlichkeit der Angeklagten oder den Tatvorwurf haben könnte, muss das Gericht beurteilen. Eine einzelne Wahrnehmung eines Zeugen ist noch kein Beweis für eine Beteiligung an der Tat.
Zwei Sozialarbeiterinnen geben Einblick in das Familienleben
Weitere Aussagen kamen von zwei Frauen, die beruflich mit Gina H. und ihrem familiären Umfeld zu tun hatten.
Eine der Sozialarbeiterinnen unterstützte die heute 30-Jährige bei der Erziehung ihres leiblichen Kindes. Die andere war eingeschaltet worden, nachdem eine mögliche Kindeswohlgefährdung gemeldet worden war.
Damit erhielt das Gericht weitere Einblicke in Gina H.s Alltag, ihre familiäre Situation und den Kontakt zu Hilfsstellen. Diese Aussagen können dabei helfen, frühere Schilderungen über ihr Verhalten zu überprüfen. Sie beantworten jedoch nicht unmittelbar die entscheidende Frage, was am 10. Oktober 2025 mit Fabian geschah.
Verteidigung greift die zeitliche Rekonstruktion an
Zum Auftakt des 21. Verhandlungstages stellte die Verteidigung mehrere Beweisanträge. Im Mittelpunkt stand die von der Staatsanwaltschaft angenommene zeitliche Abfolge am Tattag.
Die Anwälte regten unter anderem an:
- weitere Mobilfunkdaten auszuwerten,
- zusätzliche Zeugen zu vernehmen,
- das Bewegungsprofil eines Fahrzeugs genauer zu untersuchen,
- und einem Pick-up nachzugehen, der dem auffälligen orangefarbenen Ford Ranger von Gina H. ähnlich sehen soll.
Damit will die Verteidigung offenbar Zweifel daran wecken, ob sämtliche Fahrzeugbeobachtungen tatsächlich Gina H.s Wagen zugeordnet werden können und ob sich der mutmaßliche Tatablauf innerhalb des angenommenen Zeitfensters abgespielt haben kann.
Die Anträge bedeuten allerdings nicht, dass die bisherige Rekonstruktion widerlegt ist. Zunächst muss das Gericht entscheiden, welchen Anträgen es folgt und welche zusätzlichen Untersuchungen für die Wahrheitsfindung notwendig sind.
Ein Indizienprozess erreicht die entscheidende Phase
Direkte Augenzeugen der Tötung gibt es nach bisherigem Prozessstand nicht. Die Anklage stützt sich stattdessen auf eine umfangreiche Kette aus Zeugenaussagen, Fahrzeugbeobachtungen, digitalen Daten, Faserspuren und dem Verhalten der Angeklagten vor und nach dem Auffinden des Leichnams.
Die Verteidigung versucht, einzelne Glieder dieser Kette infrage zu stellen. Entscheidend wird sein, ob die Indizien in ihrer Gesamtheit ein geschlossenes Bild ergeben – oder ob vernünftige Zweifel verbleiben.
Am 24. August soll Gina H. selbst sprechen
Der Prozess wird am 24. August fortgesetzt. Dann soll sich Gina H. erstmals persönlich zu den Vorwürfen und den bisherigen Zeugenaussagen äußern.
Nach Angaben ihrer Verteidiger werde die vorbereitete Einlassung umfangreich ausfallen. Mit der Beantwortung zahlreicher Nachfragen ist jedoch offenbar nicht zu rechnen. Ein Geständnis wurde bislang nicht angekündigt.
Damit richtet sich nun alles auf diesen Prozesstag: Wird Gina H. erklären können, warum Zeugenaussagen, Fahrzeugbeobachtungen und digitale Spuren aus Sicht der Anklage auf sie weisen? Oder entstehen durch ihre Darstellung weitere Widersprüche?
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Gina H. uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Die Aussagen der Großmutter und die neuen Beweisanträge wurden unter anderem von WELT/dpa berichtet; die Anklage wurde vom Landgericht Rostock zur Hauptverhandlung zugelassen.





