PROZESS UM FABIAN (†8): Profiler und Kriminalbeamte legen neue Erkenntnisse offen – Warum der Gerichtssaal plötzlich den Atem anhielt

Prozess um den Tod von Fabian (†8): Profiler und Kriminalbeamte erläutern ihre Erkenntnisse – Gericht setzt Beweisaufnahme fort

Rostock – Am 15. Verhandlungstag im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian standen die Aussagen eines Profilers des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern sowie mehrerer Kriminalbeamter im Mittelpunkt. Die Sachverständigen erläuterten ihre Analysen zum mutmaßlichen Tatablauf und beantworteten zahlreiche Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung.

Der Profiler stellte die Ergebnisse der Operativen Fallanalyse vor. Nach seiner Einschätzung spreche die Gesamtheit der ausgewerteten Spuren eher für eine geplante Tat mit einem persönlichen Motiv. Zugleich betonte er mehrfach, dass eine Fallanalyse keine Aussage darüber treffen könne, wer die Tat begangen habe. Die Bewertung der Beweise und die Entscheidung über Schuld oder Unschuld oblägen allein dem Gericht.

Im Rahmen seiner Präsentation schilderte der Sachverständige verschiedene mögliche Abläufe der Tat. Nach seiner Analyse sei Fabian vermutlich ohne erkennbare Gewaltanwendung aus seiner Wohnung gelockt worden. Hinweise auf einen Kampf am Wohnort habe die Fallanalyse nicht ergeben. Vielmehr halte er es für wahrscheinlich, dass ein sogenannter „positiver Anreiz“ genutzt wurde, um das Kind freiwillig zum Verlassen der Wohnung zu bewegen.

Der Profiler erläuterte außerdem, weshalb nach seiner Einschätzung mehrere alternative Tatmotive – darunter ein Sexualdelikt oder ein spontaner Gewaltausbruch – anhand der vorliegenden Erkenntnisse weniger wahrscheinlich erschienen. Stattdessen sehe die Fallanalyse Hinweise auf eine Beziehungstat. Gleichzeitig machte er deutlich, dass diese Einschätzung lediglich eine kriminalistische Wahrscheinlichkeitsanalyse darstelle und keinen Beweis gegen eine bestimmte Person ersetze.

Auch die Wahl des späteren Fundortes war Gegenstand der Befragung. Nach Ansicht des Sachverständigen spreche einiges dafür, dass die Täterschaft die sogenannte „Schweinekuhle“ bereits gekannt habe. Ebenso erläuterte er seine Überlegungen zum späteren Brand des Leichnams, der nach seiner Einschätzung unter anderem der Spurenbeseitigung gedient haben könnte. Ob dieser Teil des Geschehens bereits im Vorfeld geplant gewesen sei oder erst nach der Tat beschlossen wurde, lasse sich jedoch nicht sicher feststellen.

Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages wurden Polizeibeamte gehört, die an den ersten Maßnahmen nach dem Fund des Leichnams beteiligt waren. Sie schilderten ihre Erinnerungen an die eingegangenen Telefonate sowie die ersten Informationen, die sie nach Eingang der Meldung an die Ermittlungsbehörden weitergegeben hatten. Dabei beschrieben sie unter anderem den Ablauf der Alarmierung und ihre Eindrücke aus den ersten Minuten nach dem Notruf.

Die Verteidigung nutzte die Gelegenheit, den Profiler ausführlich zu befragen. Dabei ging es unter anderem um die Methodik der Operativen Fallanalyse sowie um die Frage, welche Informationen dem Analyseteam während der Erstellung des Gutachtens bewusst nicht zur Verfügung gestellt worden waren, um eine möglichst objektive Bewertung zu gewährleisten.

Der Prozess wird in den kommenden Verhandlungstagen mit weiteren Zeugen und Sachverständigen fortgesetzt. Das Gericht hat bislang keine Entscheidung über die Schuldfrage getroffen. Für die Angeklagte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiterhin die Unschuldsvermutung.

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