PROZESS-HAMMER IM FALL FABIAN (†8): Gina H.s Aussagen geraten ins Wanken – doch dann sprechen die Handy-Daten eine eigene Sprache!

ROSTOCK/GÜSTROW – Der 23. Prozesstag im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow sorgt erneut für Aufsehen. Am Mittwoch, dem 26. August, wurde vor dem Landgericht Rostock ein mehr als dreistündiges Video der polizeilichen Vernehmung von Gina H. abgespielt.

Was dabei zu hören war, wirft zahlreiche Fragen auf. Besonders auffällig sind Aussagen der Angeklagten, die sich mit bereits bekannten Erkenntnissen aus Zeugenaussagen und technischen Daten nicht ohne Weiteres in Einklang bringen lassen.

👨‍⚖️ Drei Stunden Vernehmung – und plötzlich wird es widersprüchlich

Die Vernehmung fand bereits am 14. Oktober 2025 statt. Wegen ihrer Länge und der Vielzahl an Einzelheiten war die Vorführung für alle Beteiligten ein regelrechter Kraftakt.

Besonders brisant wurde es, als Gina H. über den Zeitraum sprach, in dem Fabian verschwunden war.

Sie erklärte den Ermittlern, sie sei in der Nähe von Klein Upahl mit ihrem „Lütten“ und ihrem Hund im Wald unterwegs gewesen.

Doch genau hier taucht ein auffälliger Widerspruch auf: Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sich ihr Sohn zu diesem Zeitpunkt nachweislich in der Schule befunden haben.

Warum machte Gina H. dennoch diese Angabe?

Und welche Bedeutung könnte dieser Widerspruch für die Bewertung ihrer damaligen Aussage haben?

🗣️ „Das Universum wird sich schon etwas dabei gedacht haben“

Noch ungewöhnlicher wurde die Vernehmung, als die Polizisten wissen wollten, warum ausgerechnet Gina H. Fabians Leiche entdeckt hatte.

Ihre Antwort sorgte im Gericht für Aufmerksamkeit.

Sie erklärte sinngemäß, dass sich das Universum schon etwas dabei gedacht haben müsse, dass sie den Fund machte.

Gleichzeitig fiel den Prozessbeobachtern eine weitere Besonderheit auf: In Zusammenhang mit dem Leichenfund soll Gina H. Fabian nicht beim Namen genannt, sondern teilweise lediglich von „das“ oder „es“ gesprochen haben.

Gerade angesichts ihrer früher beschriebenen Nähe zu dem Jungen wirkt diese Wortwahl auffällig und dürfte weitere Fragen aufwerfen.

📱 Dann kommen die Handy-Daten ins Spiel

Nach der Vorführung des Videos wurde ein Polizeibeamter gehört, der das Mobiltelefon der Angeklagten ausgewertet hatte.

Dabei ging es um Bewegungsdaten, die nach Darstellung des Beamten nicht vollständig zu Gina H.s Schilderungen passen sollen.

Besonders interessant ist eine Situation in der Nähe von Fabians Wohnung.

Dort zeigen Überwachungsaufnahmen ein Fahrzeug, während die Bewegungsdaten des Smartphones darauf hindeuten sollen, dass Gina H. zu diesem Zeitpunkt anhielt.

Doch warum?

Nach Aussage des Beamten befanden sich in fußläufiger Entfernung weder eine Bank noch ein Geldautomat, die den Halt unmittelbar erklären würden.

Das allein beweist selbstverständlich noch nicht, warum sie dort war. Doch im Zusammenspiel mit ihrer damaligen Aussage erhält dieser kurze Zeitraum eine besondere Bedeutung.

🔎 War Gina H. noch häufiger am Fundort?

Noch brisanter werden die technischen Erkenntnisse in Verbindung mit Zeugenaussagen.

Den Angaben im Prozess zufolge könnten die Bewegungsdaten darauf hindeuten, dass Gina H. möglicherweise zweimal weitere Male am späteren Fundort in Klein Upahl gewesen sein könnte.

Sollten sich diese Hinweise bestätigen, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum sie sich dort aufgehalten haben könnte.

Doch auch hier gilt: Bewegungsdaten allein erklären nicht automatisch, was eine Person an einem bestimmten Ort getan oder warum sie sich dort aufgehalten hat.

Genau deshalb kommt es auf die gesamte Beweislage an.

⚖️ Ein Prozesstag, der neue Fragen hinterlässt

Die Kombination aus widersprüchlichen Angaben, Zeugenaussagen und digitalen Spuren dürfte für die weitere Bewertung des Falls von Bedeutung sein.

Was sagte Gina H. damals tatsächlich?

Welche Angaben lassen sich durch objektive Daten überprüfen?

Und vor allem: Warum scheinen bestimmte Teile ihrer damaligen Darstellung nicht mit den technischen Erkenntnissen übereinzustimmen?

Diese Fragen sind noch nicht abschließend beantwortet.

Für die Angeklagte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Ob und welche Bedeutung die im Prozess präsentierten Widersprüche und Handy-Daten am Ende für das Gericht haben werden, muss sich im weiteren Verfahren zeigen.

Doch eines steht fest: Der 23. Prozesstag hat dem Fall Fabian ein weiteres rätselhaftes Puzzleteil hinzugefügt – und genau dieses könnte noch für erhebliche Diskussionen sorgen.

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