Neue Details im Fabian-Prozess enthüllt – ein Satz der Angeklagten sorgt für Entsetzen

Für die Fallanalysten der Kripo ist klar, dass „die Täterschaft“ sofort zu dem Wasserloch gefahren ist. Zudem spricht sehr viel für „ein persönliches Motiv.“

Im Prozess um den Mord an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow hat ein Profiler die Ergebnisse einer mehrköpfigen Fallanalyse-Gruppe vorgestellt. Außerdem wurde am 15. Prozesstag berichtet, was die Angeklagte am 14. Oktober telefonisch bei der Polizei in Güstrow gemeldet hat. „Sie sagte: Ich glaube, ich hab ihn gefunden“, erklärte ein Zeuge der Güstrower Polizei am Freitag am Landgericht Rostock. „Wen?“, habe er gefragt. „Na den Fabi, oder was von ihm übrig ist“, habe die 30-jährige Angeklagte damals geantwortet.

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Seltene Kombination von „scharfer Gewalt und Verbrennen des Opfers“

Fabian galt seit dem 10. Oktober als vermisst. Nach diesem Anruf am 14. Oktober rückten die Beamten aus und fanden die fast verkohlte Leiche an dem Tümpel bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow. Die 30-Jährige, die jetzt wegen heimtückischen Mordes vor Gericht steht, habe schon damals gesagt, dass es sich bei dem Fundort am Tümpel um eine Wildschweinkuhle handelt.

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Den Mord an dem Jungen schätzte der Fallanalyst als „eine Tat, bei der ein unbedingter Tötungswille zum Ausdruck kommt“ ein. Dafür spreche die hohe Zahl an Messerstichen, denn schon zwei Stiche wären tödlich gewesen, und dass der Junge danach auch noch angezündet worden war, sagte der 57-jährige Sachverständige. Der Täter wollte, dass sich das Ganze „in Rauch auflöst.“ Das klappte aber nicht. Solch eine Kombination von „scharfer Gewalt und Verbrennen des Opfers“ sei sehr selten, sagte der Profiler. Grundsätzlich habe man aber nicht speziell einen Verdacht gegen die Angeklagte geprüft.

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Allerdings spreche der Fundort der Leiche etwa zwei Kilometer von Klein Upahl entfernt dafür, dass das jemand war, der den 70 Meter vom Feldweg entfernten Tümpel schon kannte. Ein Fremder hätte das Wasserloch von Weitem gar nicht einsehen können und hätte so nicht gewusst, was ihn erwartet. Und beim Motiv spreche Vieles für ein „persönliches Motiv der Täterschaft.“ Das Wort „Täterschaft“ nutzen die Fallanalytiker, um eine Vorfestlegung auf jemanden oder ein Geschlecht zu vermeiden. Die Fallanalyse war im Januar 2026 erarbeitet worden, als die Angeklagte bereits in U-Haft saß. Die gesamte Kommunikation, also hunderte Chatnachrichten, seien bei dieser Analyse außen vor geblieben.

Profiler: Fabian war im Moment des Mordes wohl arglos

In dem Prozess wird der Freundin des Vaters von Fabian heimtückischer Mord vorgeworfen. Die 30-jährige Pferdesportlerin aus Reimershagen, südlich von Klein Upahl, soll damit versucht haben, ihre On-off-Beziehung zu Fabians Vater, von dem sie nach vier Jahren wieder getrennt war, doch noch wiederzubeleben. Die Angeklagte schweigt vor Gericht bisher dazu, ihre Verteidiger bezweifeln aber ihre Schuld aber.

Im Prozess um den Mord an dem achtjährigen Fabian hat ein Profiler (l.) die Ergebnisse einer mehrköpfigen Fallanalyse-Gruppe vorgestellt.
Im Prozess um den Mord an dem achtjährigen Fabian hat ein Profiler (l.) die Ergebnisse einer mehrköpfigen Fallanalyse-Gruppe vorgestellt. (Foto: Winfried Wagner)

Fabian war am Tattag, der ein Freitag war, außerplanmäßig wegen Nasenblutens am Vortag allein zu Hause in der Wohnung der allein mit ihm lebenden leiblichen Mutter. Das müsse der Verantwortliche gewusst haben, sagte der Fallanalytiker. Sicher sei, dass Fabian am 10. Oktober nach dem Weggehen der Mutter zur Arbeit bis 10.51 Uhr online auf dem Handy gespielt hatte. Dann müsse derjenige, der ihn abgeholt hat, dem Jungen einen Anreiz gesetzt haben. Sonst wäre der Junge nicht ohne Fragen und ohne sein Handy und Geld, das er zu Hause ließ, dort mitgegangen. Nach Angaben der Fallanalytiker, die die Tötungssituation an einer Puppe nachstellten, war der Junge dann am Tümpel wohl arglos. Er könnte von dem Mörder von hinten am Hals umfasst worden und mit der anderen Hand mit sechs Stichen getötet worden sein.

Die Leiche wurde mit Lampenöl und Brennspiritus begossen und angezündet, hat ein Gutachter festgestellt. Laut Fallanalyst fällt auf, dass nur das Gesicht und eine Hand des Getöteten nicht angebrannt waren. Das spreche dafür, dass der Täter jemand war, der vermutlich eine gewisse Nähe zu Fabian hatte. So einem Menschen würde es schwer fallen, auch das Gesicht eines Opfers anzuzünden. Das sei zwar kein Beweis, aber könne ein Indiz sein.

Angeklagte hatte schon länger Geldprobleme

Aus Nachrichten der Angeklagten, die bereits im Prozess abgespielt wurden, geht hervor, dass die Reiterin die Gegend und das Wasserloch bei Klein Upahl gekannt haben könnte. Nur deshalb will sie am 13. Oktober mit Bekannten dort hingefahren sein, um angeblich nach dem vermissten Junge zu suchen. Sie fand ihn auch. Die beiden Bekannten gaben sich vor Gericht geschockt und wollten damals nicht damit in Verbindung gebracht werden. Erst am 14. Oktober meldete die Angeklagte der Polizei dann den Leichenfund und führte die Ermittler zu dem Tümpel. Durch viele Indizien geriet sie dann aber selbst unter Verdacht und sitzt seit dem 6. November in Untersuchungshaft.

Die Verteidiger bezweifeln diese Theorie der Staatsanwaltschaft und der Fallanalytiker, dass der Fundort an der sogenannten Schweinekuhle auch der Tatort des Verbrechens war. „Dafür gibt es bisher keine wirklich tragfähigen Nachweise“, sagte Anwalt Thomas Löcker dem Nordkurier auf Nachfrage. Am Freitag wurden zudem mehrere Sprachnachrichten abgespielt, aus denen hervorgeht, dass die Angeklagte schon 2024 nach einer Trennung von Fabians Vater große Geldprobleme hatte und dem Mann schwere Vorwürfe machte. „Ich hasse Dich dafür, dass Du mich im Stich gelassen hast“, war eine Nachricht dabei. Danach sollen sie sich wieder versöhnt und im August 2025 dann endgültig getrennt haben.

Wie der Profiler sagte, könne ein Täter – ob Mann oder Frau – die Tat allein verübt haben. „Es guckt bei der ganzen Tat kein zweiter Täter raus.“ Der Prozess wird Anfang Juli fortgesetzt. Dann sollen unter anderem mehrere Bekannte der Angeklagten kommen, die dem Gericht etwas über das Wesen und Verhalten der 30-jährigen Pferdesportlerin sagen sollen.

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