Nach Buckelwal-Freilassung: Schiffscrew wehrt sich entschieden gegen Vorwürfe

Geldgeber werfen der Schiffscrew schwere Fehler bei „Timmys“ Freilassung vor. Jetzt wehren sich die Anwältinnen – und nennen die Vorwürfe unwahr.

Frankfurt – „Timmy“ ist frei – doch der Frieden danach blieb aus. Kaum war der Buckelwal Anfang Mai in der Nordsee verschwunden, brach ein heftiger Streit aus: Geldgeber der Rettungsaktion erhoben schwere Vorwürfe gegen die Schiffscrew. Jetzt meldet sich die Gegenseite zu Wort – juristisch abgesichert und unmissverständlich.

Die Hamburger Kanzlei Cronemeyer Haisch veröffentlichte am Freitag, den 8. Mai 2026 ein presserechtliches Informationsschreiben. Sie vertreten die JEB Bereederungsgesellschaft – das Unternehmen hinter der Crew, die „Timmy“ transportiert und freigelassen hat. Die Anwältinnen kündigen an, die aktuelle Berichterstattung rechtlich zu prüfen. Laut der Nachrichtenagentur dpa war die Privatinitiative von Anfang an von internen Konflikten geprägt – bis zuletzt richteten sich die Anschuldigungen gegen die beteiligten Schiffsunternehmen.

Buckelwal „Timmy“: Was die Geldgeber der Crew vorgeworfen haben sollen

Media-Markt-Mitbegründer Walter Gunz, einer der Finanziers der Rettungsaktion, erhob gegenüber der Nachrichtenagentur News5 schwere Anschuldigungen. Die Freilassung sei „eine Nacht-und-Nebel-Aktion“ gewesen. Er behauptete, die Crew habe den Wal an der Schwanzflosse gezogen, eine Tierärztin sei vom Kapitän „mehr oder weniger festgesetzt auf dem Boot“ worden und jemandem, der telefonieren wollte, sei „mit der Karte das Handy aus der Hand geschlagen“ worden. Demnach stellte Karin Walter-Mommert gemeinsam mit einer Anwältin daraufhin Strafanzeige.

Diese Darstellungen weisen die Anwältinnen der Crew klar zurück. Zum Vorwurf der Verletzung des Wals heißt es in dem Schreiben: „Der Vorwurf, unsere Mandantschaft habe ‚Timmy‘ durch eigenmächtiges Handeln im Rahmen der Freilassungsaktion verletzt, ist falsch. Durch den erhöhten Seegang ist der Wal gegen die Längsschotten der Barge gestoßen und hat sich Kratzer zugezogen.“

Auch den Ausschluss von Tierärztin Dr. Tönnies weisen sie zurück: Darstellungen, „wonach Frau Dr. Tönnies ohne berechtigten Grund (bestehendes Sicherheitsrisiko) an Bord zurückgelassen worden sei, die Crew dem Wal gegenüber gleichgültig oder tierverachtend aufgetreten sei oder die Freisetzung gar eigenmächtig oder aus sachfremden Motiven erfolgte, sind allesamt unwahr.“

Die Freisetzung sei kein Alleingang gewesen: Die gesamte Rettungsaktion sei „nach einem festen, vorgegebenen Konzept in enger Abstimmung mit Frau Walter-Mommert und dem Landwirtschaftsministerium“ erfolgt. Den zweiten Freilassungsversuch am 2. Mai habe der Walexperte Jeffrey Foster begleitet – ausgewählt und als entscheidungsbefugte Person eingesetzt von der Privatinitiative selbst.

Das Fazit der Anwältinnen ist eindeutig: „Unsere Mandantin und die gesamte Crew haben alles dafür getan, dass ‚Timmy‘ möglichst unbeschadet und so schnell wie möglich in Freiheit gelangt. Das ist gelungen.“ Und weiter: „Wir bitten dringend, die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin und der gesamten Crew zu beachten und von einer Übernahme von falschen Verdächtigungen und unwahren Tatsachen Abstand zu nehmen.“ (Quellen: Cronemeyer Haisch, News5, dpa)

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