FABIAN-FALL (8): „Der Psychoanalytiker sah, was zuvor niemandem aufgefallen war“ – Die Rückkehr der Stille im Gerichtssaal und Gina H.s offensichtliche Weigerung, die Klage anzunehmen.

 

Der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat am 15. Verhandlungstag einen weiteren Höhepunkt erreicht. Im Mittelpunkt stand diesmal nicht ein neuer Zeuge, sondern der leitende Analytiker der Operativen Fallanalyse des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern.

Mit einer umfangreichen Präsentation rekonstruierte der Sachverständige den mutmaßlichen Tatablauf – von den letzten Stunden des Jungen bis zum späteren Auffinden seiner Leiche. Dabei machte er deutlich, dass seine Analyse keine Aussage darüber trifft, wer der Täter oder die Täterin ist, sondern Wahrscheinlichkeiten zum Tatgeschehen und zum Täterverhalten beschreibt.

Dennoch sorgten seine Ausführungen im Gerichtssaal für große Aufmerksamkeit.

„Es handelt sich um eine geplante Tötung“

Bereits zu Beginn seiner Präsentation zog der Profiler ein deutliches Fazit.

Nach der Operativen Fallanalyse spreche vieles dafür, dass es sich um eine geplante Tötung aus einem persönlichen Motiv gehandelt habe. Nach seiner Einschätzung habe die Täterschaft zunächst die besondere Situation des Kindes an diesem Tag erkannt oder in Erfahrung gebracht und anschließend gehandelt.

Er betonte jedoch mehrfach, dass eine Fallanalyse keine Gewissheiten liefere wie beispielsweise ein DNA-Gutachten. Sie arbeite mit Wahrscheinlichkeiten und diene dazu, Ermittlungsansätze zu entwickeln.

Wie kam Fabian aus der Wohnung?

Ein zentraler Punkt der Analyse war die Frage, wie Fabian seine Wohnung verlassen hatte.

Nach Einschätzung des Sachverständigen gebe es keine Hinweise darauf, dass der Junge mit Gewalt aus der Wohnung gebracht worden sei.

Vielmehr spreche vieles dafür, dass ein „positiver Anreiz“ gesetzt wurde – also ein Angebot oder eine Situation, die Fabian freiwillig dazu brachte, das Haus zu verlassen.

Als mögliche Szenarien nannte der Profiler eine vorherige Verabredung über ein Onlinespiel oder einen persönlichen Kontakt an der Haustür. Dass Geld, Handy und andere Gegenstände in der Wohnung blieben, passe nach seiner Bewertung zu diesem Ablauf.

Der mutmaßliche Tatablauf

Anhand der rechtsmedizinischen Befunde rekonstruierte der Sachverständige anschließend den möglichen Ablauf der Gewalttat.

Nach seiner Analyse sei Fabian wahrscheinlich arglos gewesen und habe kaum Gelegenheit gehabt, sich zu wehren. Die Verletzungen sprächen dafür, dass der Täter den Jungen rasch überwältigte und ihm mehrere tödliche Stichverletzungen zufügte.

Mithilfe einer Puppe erläuterte der Profiler verschiedene mögliche Bewegungsabläufe. Nach seiner Einschätzung passe am ehesten ein Szenario, bei dem der Täter hinter Fabian stand, ihn festhielt und anschließend mehrfach zustach.

Warum wurde der Leichnam angezündet?

Besonders intensiv beschäftigte sich der Sachverständige mit der Frage, warum der Leichnam nach der Tat in Brand gesetzt wurde.

Nach seiner Analyse könnte das Feuer einerseits dazu gedient haben, Spuren zu vernichten.

Andererseits könne das Verbrennen auch eine psychologische Bedeutung haben. Der Profiler erklärte, das Feuer könne dem Versuch gedient haben, das Opfer zu „depersonalisieren“.

Auffällig sei aus seiner Sicht außerdem gewesen, dass Gesicht und rechte Hand vergleichsweise wenig von den Brandverletzungen betroffen gewesen seien.

Dies könne – so der Sachverständige – ein mögliches Indiz für eine persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer sein. Gleichzeitig betonte er ausdrücklich, dass es sich lediglich um einen Hinweis innerhalb der Gesamtanalyse handle und nicht um einen Beweis.

Die Wahl des Tatorts

Auch der Fundort spielte in der Analyse eine wichtige Rolle.

Nach Auffassung des Profilers spreche vieles dafür, dass die sogenannte „Schweinekuhle“ dem Täter bereits bekannt gewesen sei. Es habe entlang des Weges mehrere abgelegene Orte gegeben, an denen die Tat ebenfalls hätte stattfinden können.

Dass dennoch genau dieser Ort gewählt wurde, könne darauf hindeuten, dass die Täterschaft die Örtlichkeit gut kannte.

Zugleich erklärte der Sachverständige, dass Täter bei solchen Delikten häufig Risiken eingehen und der Ablauf insgesamt darauf hindeute, dass die Tat zügig umgesetzt worden sei.

Objektivität stand im Mittelpunkt

Während der Befragung kam auch zur Sprache, warum Aussagen der Zeugin Heike M. zunächst nicht Bestandteil der Operativen Fallanalyse waren.

Der Profiler erläuterte, dass dies bewusst entschieden worden sei. Ihre Aussagen hätten nach seiner Einschätzung das Analyseergebnis beeinflussen können.

Deshalb habe ausschließlich er selbst Kenntnis davon gehabt, während sein Team die Analyse ohne diese Informationen erstellt habe. Ziel sei eine möglichst objektive Bewertung gewesen.

Ein außergewöhnlicher Fall

Auf Nachfrage erklärte der Sachverständige außerdem, dass ihm aus seiner beruflichen Erfahrung kein vergleichbarer Fall bekannt sei, bei dem eine Person zunächst beim Verbergen einer Leiche beteiligt gewesen sei und später selbst deren Auffinden veranlasst habe.

Auch diese Aussage sorgte im Gerichtssaal für große Aufmerksamkeit.

Das Gericht muss nun alle Beweise bewerten

Trotz der ausführlichen Rekonstruktion machte der Sachverständige immer wieder deutlich, dass seine Analyse keine Aussage über die Schuld einer bestimmten Person trifft. Wer für die Tat verantwortlich ist, müsse allein das Gericht anhand der gesamten Beweisaufnahme entscheiden.

Die Operative Fallanalyse sei lediglich ein Baustein unter vielen – neben Zeugenaussagen, rechtsmedizinischen Gutachten, Spurenauswertungen und weiteren Ermittlungsergebnissen.

Damit dürfte die Aussage des Profilers zu den wichtigsten Momenten des bisherigen Prozesses gehören. Ob seine Analyse letztlich Einfluss auf das Urteil haben wird, bleibt jedoch offen und wird sich erst nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme zeigen. Bis dahin gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.

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