Chinesen-Netzwerk in Deutschland : Arzt gab Tipps, um Frauen zu betäuben und zu vergewaltigen

Onkologe Zhiting S. (32) war 2021 für seine Doktorarbeit nach Deutschland gekommen

Foto: Olaf Wagner

Berlin – Er war der Helfer eines widerlichen Netzwerks: Mitten in Deutschland wurden immer wieder Chinesinnen betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt. Die Videos schauten anschließend Zehntausende im Internet. Auf Telegram wurden die Missbrauchsopfer „tote Schweine“ genannt. Nun ist auch der Mann verurteilt worden, der eine Anleitung zum Vergewaltigen gab.

Drei Chinesen aus dem Netzwerk wurden bereits zu langen Haftstrafen verurteilt, am Mittwoch ging es gegen einen Vierten, einen Arzt aus Berlin. Der Onkologe Zhiting S. (32) bekam eine fünfjährige Gefängnisstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen der Haupttäter in Frankfurt anleitete, welche schweren Beruhigungsmittel er einsetzen sollte. Das wertete es als Beihilfe zur Vergewaltigung. Dazu wurde S. in drei Fällen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Noch in China hatte er seine heutige Verlobte sediert und mit mehreren Männern missbraucht.

Auslieferung nach China nicht möglich

Warum wurden die Missbrauchstaten nicht in China, sondern in Deutschland verhandelt? Richter Thilo Bartl: „Chinesische Verdächtige werden nicht nach China ausgeliefert.“ In ihrer Heimat drohen Tatverdächtigen in bestimmten Fällen die Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung oder ein politisch motiviertes Scheinverfahren. Diese widersprechen dem deutschen Grundgesetz.

Chinesinnen kamen zum Prozess

Große Teile des Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund waren die höchstprivaten und die Opfer verletzenden Inhalte der Videos. Zur Urteilsverkündung waren Chinesinnen aus ganz Europa angereist. Auch in China schlägt der Fall des Vergewaltigernetzwerks hohe mediale Wellen.

Anwalt Ehssan Khazaeli (l.) mit dem Angeklagten

Foto: Olaf Wagner

Über das Urteil sagte Ehssan Khazaeli (38), der Strafverteidiger des Arztes, zu BILD: „Bei den Strafmilderungsgründen folgte das Gericht den von mir vorgebrachten Argumenten. Insbesondere wurde die vorverurteilende Berichterstattung aus China strafmildernd berücksichtigt. Mein Mandant hat aus dem gesamten Komplex die geringste Strafe erhalten. Dennoch werden wir in Revision gehen, um das Urteil auf etwaige Fehler zu überprüfen.“

Richter Thilo Bartl schloss: „Dieser Fall ist ein neues Massenphänomen, das die deutsche Justiz noch häufig beschäftigen wird.“

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