FALL FABIAN (†8): 5.000 Euro für eine belastende Falschaussage? Wer hinter dem angeblichen Angebot stecken soll, sorgt für neue Fragen!
🚨 5.000-EURO-BOMBE IM FALL FABIAN (†8): Zeuge spricht von gekauftem Belastungsversuch – doch dann gerät er selbst unter Druck!
Ein junger Zeuge behauptet vor Gericht, ein unbekanntes Paar habe ihm 5.000 Euro für eine belastende Aussage gegen Gina H. angeboten. Doch seine Schilderung bleibt vage – und wenig später muss ihn der Richter an die Wahrheitspflicht erinnern. Gleichzeitig berichtet eine frühere Freundin von einem Telefonat, das ein völlig neues Licht auf das mögliche Motiv werfen könnte.
Rostock – Am 17. Verhandlungstag im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow sorgte eine Behauptung für erhebliche Unruhe: Ein 24-jähriger Bekannter von Gina H. erklärte, ihm sei Geld angeboten worden, damit er die Angeklagte vor Gericht belastet.
Es ging um 5.000 Euro – und um die brisante Frage, ob jemand versucht haben könnte, Aussagen im wichtigsten Strafprozess Mecklenburg-Vorpommerns zu manipulieren.
Doch je länger die Befragung dauerte, desto stärker geriet auch der Zeuge selbst in den Fokus.
Das rätselhafte Treffen vor seinem Wohnhaus
Nach seiner Darstellung erschienen in einer dunklen Dezembernacht ein Mann und eine Frau vor seinem Wohnhaus. Das Paar soll ihm 5.000 Euro angeboten haben, wenn er gegen Gina H. aussage.
Der Zeuge erklärte, das Angebot abgelehnt zu haben. Beweise, Nachrichten oder eine eindeutige Identifizierung der beiden angeblichen Besucher präsentierte er jedoch nicht.
Durch seine Beschreibung der auffälligen Frisur der unbekannten Frau lenkte er den Verdacht indirekt auf eine Freundin von Fabians Mutter. Diese begleitet den Prozess intensiv in den sozialen Netzwerken.
Die Anwältin von Fabians Mutter reagierte deutlich und riet der betroffenen Frau, wegen der Behauptung Strafanzeige zu erstatten. NDR zum 17. Verhandlungstag
Wurde tatsächlich versucht, einen Zeugen zu kaufen?
Diese Frage bleibt vollkommen offen. Bislang handelt es sich ausschließlich um die Behauptung des 24-Jährigen. Öffentlich bekannte Belege dafür, dass ein Bestechungsversuch tatsächlich stattfand, gibt es nicht.
Das Gericht muss nun prüfen:
- Ist seine Darstellung glaubwürdig?
- Warum sprach er erst vor Gericht über das angebliche Angebot?
- Kann er die beiden Personen genauer beschreiben?
- Gibt es Zeugen, Telefonkontakte oder andere objektive Spuren?
- Und warum nannte er keine eindeutigen Namen?
Die Aussage könnte äußerst brisant sein, falls sie bestätigt wird. Bleibt sie unbelegt, dürfte ihr Beweiswert dagegen begrenzt sein.
Plötzlich steht der Zeuge selbst im Mittelpunkt
Während seiner Vernehmung fiel der junge Mann mehrfach durch widersprüchliche oder schwer nachvollziehbare Angaben auf. Der Vorsitzende Richter erinnerte ihn ausdrücklich daran, dass er vor Gericht die Wahrheit sagen muss.
Der Zeuge erklärte, er habe Gina H. nach dem Leichenfund einerseits für unschuldig gehalten, andererseits aber versucht, von ihr die Wahrheit zu erfahren.
Dazu soll er ihr gegenüber bewusst behauptet haben, besondere Informationen von den Ermittlungsbehörden zu besitzen. Diese angeblichen Kontakte zur Polizei waren jedoch erfunden. Er habe damit eine Reaktion provozieren und Gina H. möglicherweise zu einer verräterischen Aussage bewegen wollen.
Die betreffenden Telefonate wurden aufgezeichnet, weil das Telefon der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt bereits überwacht wurde. Ob diese Gespräche etwas zur Aufklärung beitragen, muss nun das Gericht entscheiden.
Die Verteidigung wies außerdem darauf hin, dass der Zeuge wegen einer Intelligenzminderung unter Betreuung stehe. Das macht seine Aussage nicht automatisch falsch, kann bei der Bewertung seiner Wahrnehmung und Erinnerung jedoch eine Rolle spielen.
Ehemalige Freundin berichtet von verstörendem Telefonat
Fast noch schwerer als die 5.000-Euro-Behauptung wiegt möglicherweise die Aussage einer früheren Freundin von Gina H.
Sie berichtete von einem Telefonat wenige Tage nach dem Fund des getöteten Fabian. Die Zeugin habe erwartet, mit einer verzweifelten und emotional gebrochenen Frau zu sprechen. Stattdessen sei Gina H. nach ihrem Eindruck „kalt“ und „schnoddrig“ aufgetreten.
Besonders aufmerksam wurde der Gerichtssaal bei einer Aussage über Fabian: Gina H. soll sich darüber beschwert haben, dass der Junge in den Medien als besonders lieb dargestellt werde. Nach ihrer Darstellung sei Fabian keineswegs so lieb gewesen und habe versucht, ihre Beziehung zu seinem Vater auseinanderzubringen.
Dabei handelt es sich um die Erinnerung der Zeugin an das damalige Gespräch. Gina H. selbst hat diese Darstellung vor Gericht bislang nicht kommentiert.
Liefert das Telefonat einen Hinweis auf das Motiv?
Die Aussage könnte zu der Motivthese der Staatsanwaltschaft passen. Nach Auffassung der Anklage soll Gina H. den achtjährigen Fabian als Hindernis für eine erneute Beziehung zu seinem Vater betrachtet haben.
Fabians Vater hatte die jahrelange Beziehung zu Gina H. wenige Wochen vor der Tat beendet. Er soll eine Wiederannäherung unter anderem deshalb abgelehnt haben, weil er den Kontakt zu seinem Sohn nicht erneut gefährden wollte.
Sollte Gina H. tatsächlich gesagt haben, Fabian habe versucht, die Beziehung zu zerstören, könnte dies aus Sicht der Anklage ein weiteres Indiz für einen tiefen Konflikt sein. Ein Beweis für die Tat ist die Aussage jedoch nicht.
Auch das Verhalten eines Menschen nach einem Todesfall lässt keinen sicheren Schluss auf Schuld oder Unschuld zu. Das Gericht muss die Schilderung deshalb gemeinsam mit allen anderen Beweisen bewerten.
Zwei Aussagen – aber noch keine endgültige Wahrheit
Der Verhandlungstag hinterließ zwei völlig unterschiedliche, aber gleichermaßen brisante Fragen:
Wollte tatsächlich jemand für 5.000 Euro eine belastende Aussage kaufen?
Und:
Warum soll Gina H. wenige Tage nach Fabians Tod so abweisend über den Jungen gesprochen haben?
Die erste Behauptung ist bislang nicht bestätigt und wird durch die Widersprüche des Zeugen zusätzlich belastet. Die zweite Aussage stammt aus der Erinnerung einer ehemaligen Freundin und könnte für die von der Staatsanwaltschaft angenommene Motivlage bedeutsam sein.
Die NDR-Reporter Andreas Frost und Denis Mollenhauer ordnen beide Aussagen in einer neuen Folge des Podcasts „MV im Fokus“ ein. Podcastfolge „5.000 Euro für eine Falschaussage?“
Gina H. ist wegen Mordes angeklagt. Ob sie Fabian getötet hat, muss das Landgericht Rostock nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für sie die Unschuldsvermutung.



