SCHOCK-MOMENT IM FALL FABIAN (†8): Seine Freunde sprechen vor Gericht – und ein Satz über sein Zuhause lässt die Mutter in Tränen ausbrechen

🚨 SCHOCK-MOMENT IM FALL FABIAN (†8): Seine Freunde sprechen vor Gericht – und ein Satz über sein Zuhause lässt die Mutter in Tränen ausbrechen
Zwei Kinder, eine Klassenlehrerin und die Mutter von Fabians bestem Freund erzählen vom Leben des Achtjährigen. Ihre Aussagen zeichnen jedoch kein einheitliches Bild – und plötzlich geht es nicht mehr nur um seinen letzten Tag.
ROSTOCK – Es sind nicht die komplizierten Gutachten, digitalen Daten oder stundenlangen Sprachnachrichten, die an diesem Verhandlungstag besonders nachhallen. Es sind die schlichten Worte der Menschen, die Fabian aus ihrem gemeinsamen Alltag kannten.

Am vierten Tag des Mordprozesses um den achtjährigen Jungen aus Güstrow rückten seine Freunde und sein schulisches Umfeld in den Mittelpunkt. Zwei Spielkameraden waren als Zeugen geladen. Außerdem wurden Fabians Klassenlehrerin und die Mutter seines besten Freundes befragt.
Zum Schutz der minderjährigen Zeugen mussten die Kinder nicht vor dem Publikum im großen Gerichtssaal sitzen. Ihre Vernehmungen wurden aus einem Nebenraum per Video übertragen. Die Prozessbesucher konnten die Aussagen auf einer Leinwand verfolgen – die Jungen selbst mussten die Menschenmenge im Saal jedoch nicht sehen.
Trotz dieser Distanz wurde es emotional. Denn die Kinder sprachen nicht über einen abstrakten Mordfall. Sie erzählten von ihrem Freund.
„Fabian war ein guter Freund von mir“
Einer der Jungen beschrieb Fabian als klein, ein wenig frech und als guten Freund. Gemeinsam hätten sie viel Zeit mit Spielen am Handy verbracht.
Es sind unspektakuläre Erinnerungen – und gerade deshalb treffen sie so hart. Für die Kinder war Fabian nicht das Opfer eines bundesweit beachteten Kriminalfalls. Er war der Junge, mit dem sie spielten, chatteten und lachten.
Das Gericht interessierte sich zugleich für eine entscheidende Frage: Hatte einer seiner Freunde am 10. Oktober 2025 noch Kontakt mit Fabian?

Der Achtjährige war an diesem Tag allein zu Hause geblieben, weil er sich nicht wohlfühlte. Nach den Erkenntnissen der Ermittler soll er sein Mobiltelefon gegen 10.50 Uhr zum letzten Mal benutzt haben.
Was danach geschah, ist bis heute einer der entscheidenden Punkte des Verfahrens.
Hat Fabian eine Nachricht erhalten? Wollte er jemanden treffen? Oder öffnete er einer Person die Tür, die er kannte und der er vertraute?
Die Befragung der Kinder sollte helfen, die letzten Stunden vor seinem Verschwinden genauer zu rekonstruieren. NDR
Eine Aussage über Fabians Zuhause sorgt für Tränen
Besonders aufwühlend wurde die Aussage der Mutter eines Freundes. Fabian habe nach ihrer Darstellung häufig bei der Familie gespielt und dort gelegentlich übernachten wollen.
Die Zeugin beschrieb den Umgang in Fabians Elternhaus als aus ihrer Sicht „lieblos“. Der Junge habe manchmal nicht nach Hause gewollt. Laut Medienberichten soll er ihr gegenüber sogar den Eindruck geäußert haben, seine Mutter sei froh, wenn er nicht da sei.
Als diese Worte im Gerichtssaal fielen, kamen Fabians Mutter Dorina L. offenbar die Tränen.
Doch die Aussage zeichnet kein widerspruchsfreies Bild. Ein anderer Freund beschrieb Fabians Mutter ausdrücklich als sehr nett. Ob der Achtjährige seine angeblichen Worte tatsächlich so gesagt und was er damit gemeint hatte, lässt sich heute nicht mehr überprüfen.
Deshalb darf aus der Schilderung einer einzelnen Zeugin keine feststehende Wahrheit über das Familienleben gemacht werden. Das Gericht muss ihre Aussage mit allen anderen Erkenntnissen vergleichen. t-online
Aussagen über den Vater werfen weitere Fragen auf
Nach Medienberichten soll einer von Fabians Freunden auch von heftigen Reaktionen oder Wutausbrüchen des Vaters Matthias R. erzählt haben.
Solche Erinnerungen eines Kindes sind für das Gericht sensibel. Sie müssen besonders vorsichtig eingeordnet werden und beweisen weder eine Beteiligung am Tod Fabians noch einen konkreten Zusammenhang mit dem angeklagten Verbrechen.
Gegen Matthias R. besteht nach ausdrücklicher Erklärung der Staatsanwaltschaft kein Verdacht, an der Tötung seines Sohnes beteiligt gewesen zu sein.
Dennoch steht der Vater als wichtiger Zeuge zunehmend im Fokus. Denn die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Beziehung zwischen ihm, Gina H. und Fabian eine wesentliche Rolle für das mögliche Tatmotiv gespielt haben könnte.
Plötzliche Ermittlungen gegen den Vater
Noch bevor die jungen Zeugen befragt wurden, sorgte Oberstaatsanwalt Harald Nowack für einen Paukenschlag: Gegen Matthias R. wurde ein separates Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage eingeleitet.
Der Vater war zuvor an rund eineinhalb Verhandlungstagen intensiv befragt worden. Dabei soll er frühere kritische Aussagen über Gina H. relativiert und erklärt haben, inzwischen wieder mit ihr zusammen zu sein.
Nach dem Auffinden von Fabians Leiche soll er es gegenüber der Polizei noch für möglich gehalten haben, dass Gina H. etwas mit dem Verschwinden seines Sohnes zu tun hatte. Vor Gericht erklärte er dagegen, an ihre Unschuld zu glauben.
Für die Staatsanwaltschaft war offenbar nicht nachvollziehbar, wie sich seine Darstellung so deutlich verändern konnte. Matthias R. ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht verurteilt. Auch das Verfahren wegen einer möglichen Falschaussage muss ergebnisoffen geführt werden. WELT
Sprachnachrichten zeichnen ein angespanntes Beziehungsbild
Am selben Prozesstag wurden über zwei Stunden lang zahlreiche Sprachnachrichten abgespielt, die Gina H. nach der Trennung an Matthias R. geschickt haben soll.
Darin ging es um Liebe, Eifersucht, gegenseitige Vorwürfe, Geld und den Wunsch nach einer Wiederaufnahme der Beziehung. Nach der Darstellung im Prozess habe Gina H. die Trennung nur schwer akzeptieren können.
Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Beziehungskonflikt ein mögliches Tatmotiv: Gina H. könnte Fabian als Hindernis für eine Versöhnung mit seinem Vater betrachtet haben.
Das ist die Theorie der Anklage – kein bereits bewiesener Sachverhalt.
Die Verteidigung widerspricht dieser Deutung und bezweifelt, dass sich aus emotionalen Nachrichten auf eine Mordabsicht schließen lässt. Menschen könnten nach einer Trennung verzweifelte oder übertriebene Dinge sagen, ohne anschließend eine Gewalttat zu begehen.
Welche Rolle spielte Fabian in diesem Konflikt?
Durch die Aussagen seiner Freunde entstand im Gericht ein Bild von Fabian, das weit über den Tattag hinausging.
Er spielte gerne mit anderen Kindern, chattete über sein Handy und verbrachte offenbar viel Zeit bei Freunden. Gleichzeitig schilderten einzelne Zeugen Spannungen in seinem familiären Umfeld.
Die entscheidende Frage lautet nun: Hatten diese Konflikte irgendeine Bedeutung für das, was am 10. Oktober geschah?
Die Anklage behauptet, Gina H. habe den Jungen unter einem Vorwand aus der Wohnung gelockt und zu einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl gefahren. Dort soll sie ihn mit sechs Messerstichen getötet und anschließend versucht haben, Spuren durch Feuer zu vernichten.
Fabian könnte nach Einschätzung der Fallanalytiker freiwillig mit einer Person gegangen sein, die er kannte. Genau deshalb sind die Aussagen über seine Beziehungen zu den Erwachsenen in seinem Umfeld für das Gericht bedeutsam.
Doch auch ein schwieriges oder widersprüchlich beschriebenes Familienleben beweist nicht, mit wem Fabian sein Zuhause verließ.
Warum hält der Vater weiterhin zu Gina H.?
Für viele Prozessbeobachter bleibt die erneute Beziehung zwischen Matthias R. und der Angeklagten nur schwer nachvollziehbar.
Die beiden hatten sich vor Fabians Tod getrennt. Während Gina H.s Untersuchungshaft näherten sie sich wieder an. Matthias R. besucht sie im Gefängnis und erklärte vor Gericht, er halte sie für unschuldig.
Für Fabians Mutter ist diese Haltung offenbar besonders schmerzhaft. Während sie den Prozess als Nebenklägerin verfolgt und auf eine vollständige Aufklärung hofft, stellt sich der Vater öffentlich hinter die Frau, die wegen des Mordes an ihrem gemeinsamen Sohn angeklagt ist.
Seine Haltung ist jedoch kein Beweis für eine Straftat. Sie wirft vor allem die Frage auf, weshalb seine heutige Einschätzung so stark von seinen früheren Äußerungen abzuweichen scheint.
Kinderstimmen dürfen nicht instrumentalisiert werden
Die Aussagen der jungen Zeugen gehören zu den emotionalsten Momenten des Verfahrens. Dennoch muss mit ihnen besonders behutsam umgegangen werden.
Kinder erinnern sich anders als Erwachsene. Sie beschreiben Situationen aus ihrer eigenen Perspektive und können häufig nicht erkennen, welche juristische Bedeutung ihre Worte später erhalten.
Ihre Aussagen dürfen deshalb weder genutzt werden, um pauschal Fabians Eltern zu verurteilen, noch um aus einzelnen Erinnerungen ein vollständiges Bild seines Familienlebens zu konstruieren.
Besonders wichtig ist: Einer der Freunde beschrieb die Mutter positiv, während eine erwachsene Zeugin von einem angeblich lieblosen Umgang sprach. Gerade dieser Widerspruch zeigt, warum das Gericht nicht nach emotionaler Wirkung, sondern nach Glaubhaftigkeit und Beweiswert entscheiden muss.
Das Schweigen von Gina H. endet möglicherweise bald
Gina H. hat sich bislang nicht zusammenhängend zu den Mordvorwürfen geäußert. Dieses Schweigen ist ihr gesetzliches Recht und darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Nach der Sommerpause will sie jedoch möglicherweise erstmals ihre eigene Version der Ereignisse schildern. Für ihre Einlassung ist nach bisheriger Planung der Vormittag des 6. August vorgesehen.
Ein Geständnis wurde von der Verteidigung nicht angekündigt. Stattdessen soll Gina H. offenbar verschiedene Aussagen und Indizien aus ihrer Sicht erklären.
Ihre Worte könnten auch neue Antworten auf die Frage liefern, welches Verhältnis sie tatsächlich zu Fabian hatte – und ob die Beziehungskonflikte mit seinem Vater für das Verschwinden des Jungen eine Rolle spielten.
Bis dahin bleiben vor allem die Erinnerungen seiner Freunde: an einen Jungen, der gerne spielte, viel chattete und für sie kein „Fall“, sondern einfach Fabian war.
Für Gina H. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Auch die Ermittlungen gegen Matthias R. wegen des Verdachts einer Falschaussage bedeuten keine Vorverurteilung.



