EILMELDUNG – Mordfall Fabian (†8): Vor 10 Minuten verhängte die Polizei eine DRINGENDE Anordnung – Fabians Vater darf seinen Wohnort nicht verlassen – und was sein Vater verheimlicht, ist SCHOCKIEREND“
🚨 WENDE IM FALL FABIAN (†8): Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vater – was hinter seinen widersprüchlichen Aussagen steckt!
Kein Ausreiseverbot, keine geheime Polizeianordnung – und auch kein Mordverdacht. Dennoch gerät Matthias R. durch frühere Aussagen, Sprachnachrichten und seine überraschende Haltung zu Gina H. zunehmend unter Erklärungsdruck.
GÜSTROW/ROSTOCK – Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian steht nicht nur die Angeklagte Gina H. im Mittelpunkt. Auch das Verhalten von Fabians Vater Matthias R. sorgt seit seiner Aussage vor dem Landgericht Rostock für heftige Diskussionen.
Der Grund: Zwischen seinen Angaben vor Gericht, seinen früheren Aussagen gegenüber der Polizei und mehreren im Gerichtssaal abgespielten Nachrichten sollen erhebliche Widersprüche bestehen.
Diese Differenzen sind nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft offenbar so schwerwiegend, dass gegen Matthias R. ein separates Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet wurde.
Doch was hat der Vater zuerst gesagt – und warum klingt seine Darstellung heute offenbar anders?
Der Vater ist kein Mordverdächtiger
Zunächst ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Gegen Matthias R. besteht nach dem öffentlich bekannten Ermittlungsstand kein Tatverdacht wegen des Todes seines Sohnes.
Er ist ein wichtiger Zeuge, weil er sowohl Fabian als auch die Angeklagte Gina H. gut kannte. Mit Gina H. war er mehrere Jahre liiert. Die Beziehung endete im August 2025 – nur wenige Wochen vor Fabians Tod.
Dass die Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen Falschaussage ermittelt, bedeutet nicht, dass der Vater an der Tat beteiligt gewesen sein soll. Geprüft wird vielmehr, ob er vor Gericht bewusst falsche oder wesentlich veränderte Angaben gemacht haben könnte.

Die Enthüllung, die den Gerichtssaal überraschte
Für besonderes Aufsehen sorgte Matthias R., als er vor Gericht erklärte, inzwischen wieder mit Gina H. zusammen zu sein.
Die erneute Annäherung soll während ihrer Untersuchungshaft entstanden sein. Matthias R. besucht die Angeklagte im Gefängnis und erklärte im Prozess, er halte sie für unschuldig.
Diese Haltung steht nach Ansicht der Ermittler möglicherweise im Widerspruch zu Äußerungen, die er unmittelbar nach dem Auffinden seines Sohnes gemacht haben soll.
Gegenüber einer Polizeibeamtin soll er Gina H. damals als eifersüchtig beschrieben und erklärt haben, sie habe die Trennung nicht verkraftet. Laut dem im Prozess vorgelesenen Protokoll soll er sogar gesagt haben, er traue ihr „alles“ zu.
Vor Gericht wollte er sich an diese Angaben nicht erinnern. Er verwies darauf, am Tag des Leichenfundes unter Alkoholeinfluss gestanden und seine damaligen Worte möglicherweise nicht so gemeint zu haben. t-online-Protokoll des Verhandlungstages
Richter erinnert ihn an die Wahrheitspflicht
Der Vorsitzende Richter Holger Schütt konfrontierte Matthias R. während seiner Vernehmung wiederholt mit früheren Aussagen und den im Prozess abgespielten Nachrichten.
Dabei erinnerte er den Vater ausdrücklich daran, dass er als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist. Der Richter machte deutlich, lediglich erfahren zu wollen, was tatsächlich geschehen sei.
Im Mittelpunkt standen unter anderem die frühere Beziehung zu Gina H., die Gründe für die Trennung, mögliche Eifersucht und finanzielle Abhängigkeiten.
Nach Darstellung der Anklage wollte Matthias R. die Beziehung im Sommer 2025 nicht fortsetzen, weil er befürchtete, dadurch den Kontakt zu Fabian erneut zu gefährden. Genau darin sieht die Staatsanwaltschaft einen möglichen Hintergrund für die Gina H. vorgeworfene Tat.
Die Verteidigung bestreitet diese Interpretation und versucht, das behauptete Motiv zu entkräften.
Sprachnachrichten passen offenbar nicht zu seiner neuen Darstellung
Im Gerichtssaal wurden zahlreiche Sprachnachrichten zwischen Gina H. und Matthias R. abgespielt. Darin soll es um Beziehungsprobleme, Eifersucht, Geld und die Versorgung der Tiere von Gina H. gegangen sein.
Matthias R. soll sich in früheren Nachrichten teilweise deutlich kritischer über seine damalige Partnerin geäußert haben, als er es später vor Gericht tat.
Heute stellt er sich hinter Gina H. und erklärt, eine Tat dieser Art passe nicht zu der Frau, die er jahrelang gekannt habe. Er könne sich vorstellen, dass möglicherweise eine andere Person hinter Fabians Tod stecke.
Für die Staatsanwaltschaft stellt sich deshalb die Frage: Hat sich lediglich seine persönliche Überzeugung verändert – oder versucht er, die Angeklagte nachträglich zu entlasten?
Gerichtssprecherin bestätigt Ermittlungen
Gerichtssprecherin Anne Kruse erklärte, die Angaben des Vaters im Prozess wichen von Sprachnachrichten zur Trennung und aus der Zeit kurz nach Fabians Tod ab.
Die Staatsanwaltschaft habe offenbar Widersprüche erkannt, die sich nicht ohne Weiteres mit Erinnerungslücken erklären ließen. Deshalb werde nun wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt.
Auf den Mordprozess gegen Gina H. habe das separate Verfahren jedoch keinen unmittelbaren Einfluss. Das Gericht müsse ohnehin selbst beurteilen, welche Aussagen glaubhaft seien und welchen Beweiswert sie besäßen. ZDFheute
Welche Aussage könnte Konsequenzen haben?
Noch ist nicht öffentlich bekannt, welche einzelne Äußerung für die Einleitung des Verfahrens ausschlaggebend war. Wahrscheinlicher ist, dass die Ermittler mehrere Aussagen miteinander vergleichen.
Dabei dürften insbesondere diese Punkte überprüft werden:
- Wie beschrieb Matthias R. Gina H. unmittelbar nach dem Leichenfund?
- Welche Angaben machte er damals über ihre Eifersucht und die gescheiterte Beziehung?
- Warum relativierte er diese Aussagen später vor Gericht?
- Welche Bedeutung haben die abgespielten Chat- und Sprachnachrichten?
- Wann nahm er den Kontakt zur inhaftierten Angeklagten wieder auf?
- Hat seine erneute Beziehung zu Gina H. seine Erinnerung oder seine heutige Darstellung beeinflusst?
Ob Matthias R. bewusst die Unwahrheit gesagt hat, ist damit keineswegs erwiesen. Darüber müsste in einem eigenen Verfahren entschieden werden.
Keine bestätigte Aufenthaltsbeschränkung
Anders als in sozialen Netzwerken behauptet, gibt es derzeit keine bestätigte Anordnung, wonach Matthias R. seinen Wohnort nicht verlassen dürfe.
Eine solche Maßnahme wäre auch nicht das übliche Mittel, um einen wichtigen Zeugen „erreichbar“ zu halten. Zeugen können förmlich geladen und bei Bedarf erneut vernommen werden. Eine Aufenthaltsbeschränkung benötigt dagegen eine konkrete gesetzliche Grundlage und kann nicht allein wegen offener Fragen verhängt werden.
Auch eine angeblich neu aufgetauchte Zeugin, die unmittelbar eine solche Maßnahme ausgelöst haben soll, wurde von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bislang nicht bestätigt.
Die dramatischen Zitate in der ursprünglichen Meldung sollten deshalb nicht als echte Polizeiäußerungen verwendet werden.
Für Fabians Mutter ein weiterer schmerzhafter Konflikt
Besonders belastend ist die Situation für Fabians Mutter Dorina L. Sie hat öffentlich deutlich gemacht, dass sie die Haltung des Vaters nicht nachvollziehen kann.
Während sie als Nebenklägerin auf eine Verurteilung der verantwortlichen Person hofft, besucht Matthias R. die Angeklagte im Gefängnis und hält sie weiterhin für unschuldig.
Für Dorina L. entsteht dadurch der Eindruck, dass der Vater stärker für Gina H. als für den getöteten Sohn kämpfe. Das ohnehin beschädigte Verhältnis zwischen den Eltern scheint durch den Prozess endgültig zerbrochen zu sein.
Was geschieht nach der Sommerpause?
Der Mordprozess gegen Gina H. befindet sich derzeit in der Sommerpause. Am 6. August soll die Verhandlung fortgesetzt werden.
Besonders gespannt wird die angekündigte Einlassung der Angeklagten erwartet. Gina H. will nach Angaben ihrer Verteidigung erstmals selbst zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Ein Geständnis wurde ausdrücklich nicht angekündigt.
Ihre Darstellung könnte auch für die Glaubwürdigkeit von Matthias R. wichtig werden. Stimmen ihre Aussagen mit seiner Version überein? Liefert sie Erklärungen für die Widersprüche? Oder entstehen dadurch weitere Fragen, die den Vater erneut in den Zeugenstand bringen könnten?
Der tatsächliche Paukenschlag ist somit keine angebliche Ausgangssperre. Es ist die Frage, warum sich die Haltung von Fabians Vater gegenüber Gina H. so stark verändert zu haben scheint – und ob diese Veränderung lediglich emotional oder auch strafrechtlich relevant ist.
Für Gina H. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Auch Matthias R. gilt im Verfahren wegen des Verdachts der Falschaussage als unschuldig, solange keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.




