FALL FABIAN: Unerwartete Richter-Entscheidung schockiert alle – „Damit hat im Gerichtssaal wirklich niemand gerechnet!“

Mitten in einem der aufsehenerregendsten Mordprozesse Deutschlands bleiben die Türen des Gerichtssaals plötzlich mehrere Wochen geschlossen. Die Verhandlung wird erst am 6. August fortgesetzt. Doch während viele Menschen einen gefährlichen Stillstand befürchten, laufen hinter den Kulissen entscheidende Vorbereitungen – und ein Termin könnte dem gesamten Verfahren eine neue Richtung geben.
ROSTOCK – Seit Ende April versucht das Landgericht Rostock aufzuklären, was dem achtjährigen Fabian aus Güstrow zugestoßen ist. Zahlreiche Zeugen wurden vernommen, Gutachten vorgestellt und mögliche Spuren ausführlich untersucht.
Nun herrscht jedoch plötzlich Stille im Gerichtssaal: Der Prozess befindet sich in einer mehrwöchigen Sommerpause und wird erst am 6. August fortgesetzt.
Für viele Beobachter kommt die lange Unterbrechung überraschend. Warum wird ausgerechnet ein derart wichtiger Mordprozess für mehrere Wochen gestoppt? Kann eine solche Pause die Erinnerung der Beteiligten beeinträchtigen? Und besteht möglicherweise sogar die Gefahr, dass das gesamte Verfahren neu beginnen muss?
Die Antwort ist komplizierter, als es zunächst scheint.
Darum ruht der Prozess mehrere Wochen
Die Sommerpause hat nach Angaben der Sprecherin des Landgerichts Rostock organisatorische Gründe. Während der Ferienzeit nehmen Mitglieder des Gerichts, Verteidiger und Vertreter der Nebenklage Urlaub – oftmals nicht zur gleichen Zeit.
In umfangreichen Strafprozessen müssen zahlreiche Personen bei allen Verhandlungstagen anwesend sein. Neben den zuständigen Richtern gehören dazu unter anderem die Verteidiger, Vertreter der Staatsanwaltschaft und weitere Verfahrensbeteiligte.
Fällt eine notwendige Person aus, kann die Hauptverhandlung nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden. Deshalb werden längere Unterbrechungen häufig bereits bei der Prozessplanung berücksichtigt.
Die Pause bedeutet also nicht, dass das Gericht überraschend Zweifel an der bisherigen Beweisaufnahme bekommen hat oder eine geheime Entscheidung getroffen wurde. Sie ist vielmehr Teil des festgelegten Zeitplans. Berliner Kurier
Könnte der gesamte Prozess neu beginnen müssen?
Eine mehrwöchige Unterbrechung ist rechtlich nur innerhalb klarer Grenzen erlaubt. Die entscheidenden Vorgaben finden sich in Paragraf 229 der Strafprozessordnung.
Grundsätzlich darf eine Hauptverhandlung für bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Wurde zuvor bereits an mindestens zehn Tagen verhandelt, kann die Frist auf bis zu einen Monat verlängert werden.
Diese Voraussetzung ist im Fall Fabian erfüllt. Vor der Sommerpause hatte das Schwurgericht bereits an 19 Tagen Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Gutachter angehört.
Die zeitliche Grenze bleibt dennoch wichtig: Wird die Verhandlung nicht rechtzeitig fortgesetzt, müsste sie grundsätzlich von vorn beginnen. Dann könnten bereits gehörte Zeugen erneut geladen und Teile der Beweisaufnahme wiederholt werden.
Genau das soll durch den Termin am 6. August verhindert werden. Nach aktueller Planung bleibt das Gericht innerhalb der gesetzlich erlaubten Unterbrechungsfrist.
Hinter verschlossenen Türen wird weitergearbeitet
Auch wenn im Gerichtssaal momentan keine Zeugen aussagen, ruht das Verfahren hinter den Kulissen keineswegs.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin nutzt die Strafkammer die Unterbrechung, um die bisherigen Ergebnisse auszuwerten und die weiteren Verhandlungstage vorzubereiten. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise zusätzliche Beweismittel benötigt oder weitere Zeugen geladen werden müssen.
Christine Habetha, die Fabians Mutter Dorina L. im Prozess als Nebenklägerin vertritt, machte ebenfalls deutlich, dass die beteiligten Juristen ihre Arbeit fortsetzen.
Den Prozessbeteiligten sei umfangreiches Material im Rahmen des sogenannten Selbstleseverfahrens mitgegeben worden. Sie können die Pause nutzen, um Dokumente, Protokolle und andere Aktenbestandteile erneut zu prüfen.
Gerade in einem reinen Indizienprozess könnte diese Zeit besonders wichtig sein. Es gibt nicht den einen Beweis, der alle Fragen beantwortet. Stattdessen muss das Gericht zahlreiche einzelne Spuren und Aussagen zu einem möglichen Gesamtbild zusammensetzen.
Der 24. August könnte zum Schlüsseltag werden
Nach der Sommerpause stehen mehrere weitere Termine auf dem Plan. Verhandelt werden soll zunächst am 6. und 7. August. Danach folgen Termine am 24., 26. und 28. August sowie am 1., 3. und 10. September.
Besonders viel Aufmerksamkeit richtet sich bereits auf den 24. August. An diesem Tag will Gina H. nach Angaben ihres Verteidigers voraussichtlich erstmals selbst vor Gericht sprechen.
Seit Beginn des Prozesses hat die 30-Jährige zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geschwiegen. Nun soll sie ihre vorbereitete Einlassung persönlich vortragen. Nach Angaben ihres Anwalts könnte diese einige Stunden dauern. t-online
Ein Geständnis wurde von der Verteidigung bislang nicht angekündigt. Vielmehr soll Gina H. offenbar versuchen, bestimmte Dinge aus den vergangenen Verhandlungstagen aus ihrer Sicht „richtigzustellen“. NDR
Was genau sie sagen wird, bleibt das große Geheimnis der Sommerpause.
Welche Spuren wird Gina H. erklären?
Die bevorstehende Aussage könnte zu einem der wichtigsten Momente des gesamten Verfahrens werden. Zahlreiche Fragen sind bislang offen geblieben.
Wird Gina H. ihre Beziehung zu Fabian beschreiben? Wird sie auf das von der Staatsanwaltschaft vermutete Motiv eingehen? Wie erklärt sie ihre Aufenthalte in der Nähe des späteren Fundortes? Und wird sie eine alternative Darstellung des Tattages präsentieren?
Auch ihre Verteidiger dürften die Pause nutzen, um jedes Wort der Einlassung genau vorzubereiten. Denn sobald Gina H. ihre Version schildert, kann das Gericht diese mit Zeugenaussagen, technischen Daten und den bereits thematisierten Spuren vergleichen.
Ergeben sich dabei neue Widersprüche, könnten Staatsanwaltschaft und Nebenklage weitere Fragen stellen. Liefert die Angeklagte dagegen nachvollziehbare Erklärungen, könnte dies die bisherige Beweiswürdigung beeinflussen.
Ob sie anschließend auch Fragen beantwortet, ist bislang nicht bekannt.
Der letzte Prozesstag vor der Pause
Am letzten Verhandlungstag vor der Unterbrechung sagte unter anderem der langjährige Psychotherapeut von Gina H. aus. Er berichtete über seine Behandlung der Angeklagten und beschrieb eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomatik.
Der Therapeut betonte zugleich, dass die Störung nach seiner Einschätzung weniger schwer ausgeprägt gewesen sei. Eine stationäre Behandlung habe er während der gemeinsamen Behandlungszeit nicht für notwendig gehalten.
Welche Bedeutung diese Angaben für die strafrechtliche Bewertung haben, entscheidet nicht der Therapeut allein. Das Gericht muss die Aussagen zusammen mit weiteren Gutachten und der gesamten Beweislage prüfen.
Reichen die verbleibenden Prozesstage aus?
Bis zum 10. September sind noch mehrere Verhandlungstage angesetzt. Ob dieser Zeitplan ausreicht, hängt davon ab, welche Erkenntnisse nach der Sommerpause hinzukommen.
Die Einlassung von Gina H. könnte neue Fragen erzeugen. Möglicherweise müssen Zeugen erneut gehört, zusätzliche Sachverständige befragt oder weitere Beweismittel untersucht werden. Sollte das erforderlich sein, könnte der Prozess erneut verlängert werden.
Die derzeitige Sommerpause ist daher kein Ende und auch keine geheime Kehrtwende. Sie ist vielmehr die Ruhe vor einer möglicherweise entscheidenden Phase des Verfahrens.
Wenn sich die Türen des Landgerichts Rostock am 6. August wieder öffnen, beginnt das nächste Kapitel. Doch der Moment, auf den inzwischen ganz Deutschland wartet, könnte erst am 24. August kommen – wenn Gina H. erstmals selbst schildert, was ihrer Ansicht nach wirklich geschehen sein soll.
Ob ihre Worte Antworten bringen oder den Fall noch rätselhafter machen, bleibt bis dahin offen. Für die Angeklagte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.




