FALL FABIAN (†8) – Lüge von Gina H.: Fabians (†8) Leichenfund war kein Zufall!
Fall Fabian: Warum rückte der Leichenfund im Prozess erneut in den Mittelpunkt? Neue Zeugenaussagen werfen Fragen auf
Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat das Landgericht erneut die Umstände des Leichenfundes aufgearbeitet. Mehrere Zeugen schilderten ihre Erinnerungen an die Tage vor der Alarmierung der Polizei und zeichneten dabei ein komplexes Bild der Ereignisse.
Fabian war am 10. Oktober 2025 verschwunden. Vier Tage später wurde seine Leiche in einem Waldgebiet bei Klein Upahl gefunden. Wegen des Verdachts des Mordes steht Gina H. vor Gericht. Sie bestreitet die Vorwürfe. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Mehrere Zeugenaussagen zum Fundort
Im Laufe der Beweisaufnahme berichteten verschiedene Zeugen von Begegnungen mit Gina H. in der Nähe des späteren Fundortes. Das Gericht befasst sich dabei mit der Frage, welche Wege sie zurücklegte, welche Personen sie dorthin begleiteten und wie sich die Ereignisse zeitlich einordnen lassen.
Ein Zeuge schilderte vor Gericht den Eindruck, Gina H. habe den Weg sehr gezielt eingeschlagen. Ein weiterer Zeuge sagte aus, später ebenfalls mit ihr an den Fundort gegangen zu sein. Das Gericht prüft diese Aussagen zusammen mit weiteren Beweismitteln und Zeugenaussagen.
Der Notruf im Fokus
Besondere Aufmerksamkeit erhielt außerdem der Notruf vom 14. Oktober. Polizeibeamte berichteten im Zeugenstand, wie Gina H. den Fund schilderte und welchen Eindruck sie während des Gesprächs auf sie machte.
Diese Aussagen werden im Prozess mit weiteren Erkenntnissen aus den Ermittlungen verglichen. Ziel ist es, den zeitlichen Ablauf möglichst genau zu rekonstruieren und die verschiedenen Aussagen miteinander abzugleichen.
Gericht prüft sämtliche Indizien
Neben den Zeugenaussagen spielen auch rechtsmedizinische Gutachten, digitale Spuren und kriminaltechnische Auswertungen eine wichtige Rolle. Das Gericht bewertet dabei nicht einzelne Hinweise isoliert, sondern im Zusammenhang mit allen erhobenen Beweisen.
Welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben und welche Aussagen das Gericht letztlich für glaubhaft hält, wird erst nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme feststehen.
Der Prozess wird in den kommenden Verhandlungstagen mit weiteren Zeugen und Sachverständigen fortgesetzt. Erst im Urteil wird das Gericht entscheiden, welche Tatsachen als erwiesen gelten.




