FALL FABIAN NIMMT NEUE WENDUNG: Gina H. spricht erstmals über den Fall – doch der Kriminalist warnt vor einer überraschenden Konsequenz

Im Mordfall Fabian hat die Angeklagte am 22. Verhandlungstag erstmals das Wort ergriffen. Kriminalist Axel Petermann erklärt, warum der Zeitpunkt kein Zufall ist.
Rostock – Der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat am Montag (24. August) eine Wendung genommen. Nach monatelangem Schweigen äußerte sich die angeklagte Gina H. erstmals selbst zu den Vorwürfen vor dem Landgericht Rostock. Bislang war ihre Stimme nur aus abgespielten Sprachnachrichten, Telefonaten und Aufnahmen aus der Untersuchungshaft zu hören. Ein einziges Mal hatte sie sich geäußert, als sie ihrer Schwester zurief: „Hast du einen Dachschaden oder was?“

Dass Gina H. ausgerechnet am 22. Verhandlungstag eine umfangreiche Einlassung vortrug, kommt für den Kriminalisten und Fallanalytiker Axel Petermann nicht überraschend. Er verfolgt die Hauptverhandlung nicht selbst im Gerichtssaal, ordnet aber die öffentlich bekannten Informationen ein. Der Zeitpunkt sei aus Sicht der Verteidigung „durchaus nachvollziehbar und zunächst überhaupt nichts Ungewöhnliches“, sagt Petermann auf Nachfrage der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media.
Mordfall Fabian: Gina H. weist die Tatvorwürfe vor Gericht zurück
„Eine Angeklagte hat das Recht, zu schweigen. Davon Gebrauch zu machen, darf ihr nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden“, erklärt Petermann und führt aus: „Ebenso steht es ihr frei, sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Sache einzulassen.“ In der von ihr selbst vorgetragenen Erklärung wies Gina H. die Tatvorwürfe nun zum ersten Mal zurück.
Sie sagte, sie habe den Fundort der Leiche – einen Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer südlich von Güstrow – erstmals am 13. Oktober gesehen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Fabian dort bereits am 10. Oktober getötet wurde. Zeuginnen und Zeugen wollen Gina H. an dem Tag mit ihrem auffälligen Pickup in der Nähe des Fundortes gesehen haben.
Nach ihrer Darstellung sei der getötete Junge wie ein Ziehsohn für sie gewesen. Auch ihr eigener, gleichaltriger Sohn hätte ihn gemocht. „Fabian hat mir nie etwas getan, und ich hätte ihm auch nie etwas antun können“, so Gina H. Die 30-Jährige hatte einen Stapel 95 eng bedruckter DIN‑A4-Blätter vor sich, die sie Seite für Seite vorlas. „Hätte ich ihn ermordet, hätte ich mit Sicherheit das Gefühl gehabt, mein eigenes Kind zu töten“, stand auf der letzten Seite ihrer Erklärung.
Zeitpunkt der Erklärung könnte Kakül gewesen sein
Warum die Angeklagte so lange geschwiegen hat, liege laut Kriminalist Petermann auf der Hand: „Gina H. und ihre Verteidiger kennen inzwischen einen großen Teil der Beweisaufnahme. Sie wissen, welche Zeugenaussagen Bestand haben, welche Spuren sich möglicherweise relativiert haben und welche Indizien aus Sicht der Anklage besonders belastend geblieben sind“, so der Experte. Dadurch könne sie nun sehr konkret auf belastende Punkte eingehen und alternative Erklärungen anbieten.
Das ist nach Petermanns Einschätzung besonders in einem Indizienprozess wie diesem bedeutsam. Die Einlassung könne die bereits erhobenen Beweise zum Mord am achtjährigen Fabian zwar nicht verändern, wohl aber deren Bedeutung in einem anderen Licht erscheinen lassen. „Wenn für einen bislang belastenden Umstand plötzlich eine nachvollziehbare, überprüfbare und mit den objektiven Tatsachen vereinbare Erklärung vorliegt, kann ein wichtiges Glied aus einer Indizienkette herausbrechen“, sagt er. Von einem nachträglichen „Beeinflussen“ der Beweisaufnahme wolle Petermann deshalb nicht sprechen.
Jede konkrete Angabe von Gina H. lässt sich überprüfen
Umgekehrt birgt die Erklärung auch Risiken für die Angeklagte. „Mit jeder konkreten Angabe entstehen neue Möglichkeiten der Überprüfung: Wo war sie wann? Warum hat sie etwas getan oder unterlassen? Stimmen ihre Angaben mit digitalen Daten, Zeugenaussagen, forensischen Spuren und früheren Äußerungen überein?“, führt Petermann als Beispiele auf. „Ihre Belastbarkeit zeigt sich aber dort, wo sie mit den objektivierbaren Erkenntnissen des Verfahrens abgeglichen werden kann.“
Auch dass Gina H. Fragen der Prozessbeteiligten nicht spontan beantworten will, bewertet Petermann nicht vorschnell. Eine Angeklagte sei nicht verpflichtet, sämtliche Fragen zu beantworten oder sich selbst zu belasten. Es könne aus Verteidigungssicht sinnvoll sein, Fragen zunächst mit den Anwälten zu besprechen. So lasse sich vermeiden, dass eine ungeplante Antwort missverständlich ausfällt, neue Widersprüche erzeugt oder von der abgestimmten Verteidigungsstrategie abweicht.
Was die Erklärung für den Fabian-Prozess bedeutet
Bedeutungslos sind die Nachfragen laut Petermann deshalb nicht. Gerade an konkreten Details könne sich zeigen, ob die Darstellung einer Überprüfung standhält. „Entscheidend ist deshalb nicht, wie lang oder überzeugend eine Einlassung vorgetragen wird, sondern ob sie mit den objektivierbaren Tatsachen in Einklang zu bringen ist“, sagt er unserer Redaktion.
In ihrer Einlassung beschäftigte sich Gina H. ausführlich mit ihren persönlichen Beziehungen, vor allem mit Fabians Vater Matthias R. und ihrem Verhältnis zu dem getöteten Jungen. Petermann zufolge berührt sie damit gerade den Bereich, auf den sich auch die Motivthese der Staatsanwaltschaft stützt. Zugleich lieferte sie für einzelne belastende Umstände alternative Erklärungen – für den Kriminalisten ein erwartbarer Versuch, Zweifel an der Interpretation der Anklage zu wecken.
Ob das gelingt, ist offen. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und ihn anschließend in Brand gesetzt zu haben. Sie soll den Jungen aus der Wohnung seiner Mutter gelockt und zum Tümpel gefahren haben. Fabian wurde vier Tage nach seinem Verschwinden tot gefunden – ausgerechnet von Gina H.
Selbst wenn ihre Einlassung nun neue Fragen aufwirft, müssen ihre Erklärungen an den Spuren und Beweisen des seit dem 28. April laufenden Prozesses bestehen. Der letzte Verhandlungstag ist bislang für den 10. September vorgesehen; dann könnte auch das Urteil fallen. Für Gina H. gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. (Quellen: eigene Recherche, dpa) (cln)




