NEUE WENDE IM FALL FABIAN? Selbst nach einem Urteil könnte der Justiz-Krimi noch lange nicht vorbei sein…
⚖️ NEUE WENDE IM FALL FABIAN? Selbst nach einem Urteil könnte der Justiz-Krimi noch lange nicht vorbei sein…
Der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow nähert sich seinem entscheidenden Höhepunkt. Sollte das Landgericht Rostock wie geplant am 10. September 2026 ein Urteil verkünden, könnte dies zwar ein wichtiger Meilenstein sein – das Ende des Falls wäre damit jedoch möglicherweise noch lange nicht erreicht.
Juristen weisen darauf hin, dass gerade in umfangreichen Tötungsverfahren Revisionen keine Seltenheit sind. Immer dann, wenn die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsfehler im Verfahren sieht, kann das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft werden.
Revision bedeutet kein neuer Prozess
Anders als viele vermuten, handelt es sich bei einer Revision nicht um einen komplett neuen Strafprozess. Dabei werden grundsätzlich keine neuen Zeugen vernommen oder neue Beweise erhoben.
Stattdessen prüft der Bundesgerichtshof ausschließlich, ob das Verfahren rechtlich korrekt geführt wurde und ob das Urteil frei von Rechtsfehlern ist.
Gerade in komplexen Mordverfahren mit zahlreichen Zeugen, Gutachten und umfangreicher Beweisaufnahme kommt es immer wieder vor, dass Revision eingelegt wird.

Warum Experten bereits über eine mögliche Revision sprechen
Im Verfahren um Fabian wurden über viele Monate hinweg zahlreiche Sachverständige, Polizeibeamte und Zeugen angehört. Zudem standen digitale Daten, Chatverläufe, Videoaufnahmen sowie forensische Gutachten im Mittelpunkt der Beweisaufnahme.
Rechtsexperten weisen allgemein darauf hin, dass umfangreiche Verfahren dieser Art häufig Anlass für eine spätere revisionsrechtliche Überprüfung bieten können – etwa wenn Verfahrensbeteiligte der Auffassung sind, dass Beweisanträge fehlerhaft behandelt oder Verfahrensvorschriften verletzt wurden.
Ob dies im konkreten Fall tatsächlich zutrifft, ist derzeit offen.

Auch nach einem Urteil könnte der Fall weitergehen
Sollte nach dem Urteil Revision eingelegt werden, würde sich das Verfahren möglicherweise noch über Monate oder sogar länger hinziehen.
Der Bundesgerichtshof könnte das Urteil bestätigen oder – falls erhebliche Rechtsfehler festgestellt werden – Teile des Urteils aufheben und eine neue Verhandlung vor einer anderen Strafkammer anordnen.
Ob ein solcher Schritt notwendig wird, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Entscheidung erst nach Abschluss des Prozesses
Derzeit befindet sich das Verfahren weiterhin in der Beweisaufnahme. Erst nach den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie dem letzten Wort der Angeklagten wird das Gericht sein Urteil verkünden.
Bis dahin bleibt offen, wie die Strafkammer die Beweise bewertet.
Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung. Ob es nach einem möglichen Urteil tatsächlich zu einer Revision kommt, hängt von den Entscheidungen der Verfahrensbeteiligten und den rechtlichen Voraussetzungen ab.





