Sie soll Fabian (8) ermordet haben: Wie schwer krank ist Gina H. wirklich? In ihrer Lebensgeschichte gibt es zahlreiche Widersprüche – und die folgenden Enthüllungen versetzen das ganze Land in ENTSETZEN.
Fall Fabian (†8): Gericht prüft Aussagen zu Gina H.s Vergangenheit – Welche Rolle spielen ihre Biografie und ihr Gesundheitszustand im Prozess?
Rostock – Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian stehen nicht nur die Spurenlage und Zeugenaussagen im Mittelpunkt. Auch die persönliche Geschichte der Angeklagten Gina H. wird vor Gericht intensiv beleuchtet. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Bedeutung ihre Angaben zu ihrer Vergangenheit und ihrem psychischen Gesundheitszustand für das Verfahren haben.
Nach Informationen aus dem Prozess schilderte Gina H. im Laufe der Jahre eine Reihe schwerer persönlicher Belastungen. Sie berichtete unter anderem von Gewalterfahrungen, gesundheitlichen Problemen und psychischen Erkrankungen. Im Gericht werden diese Angaben nun im Zusammenhang mit Zeugenaussagen, Unterlagen und Einschätzungen von Sachverständigen betrachtet.
Aussagen werden sorgfältig überprüft
Im Verlauf der Beweisaufnahme vergleichen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verschiedene Aussagen und Dokumente. Dabei werden auch mögliche Widersprüche thematisiert, die sich aus früheren Schilderungen, Akten und Zeugenaussagen ergeben könnten.
Ob und in welchem Umfang diese Abweichungen für das Verfahren relevant sind, ist Gegenstand der laufenden Beweisaufnahme und wird vom Gericht bewertet.
Sachverständige ordnen die Erkenntnisse ein
Neben Zeugen werden auch Fachleute gehört, die den psychischen Gesundheitszustand der Angeklagten einordnen sollen. Ihre Aufgabe besteht darin, medizinische und psychologische Erkenntnisse einzuordnen – nicht jedoch, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.
Die Bewertung dieser Gutachten ist letztlich Sache des Gerichts und erfolgt zusammen mit allen übrigen Beweismitteln.
Im Mittelpunkt steht die Tatfrage
Unabhängig von den persönlichen Lebensumständen der Angeklagten bleibt die entscheidende Frage des Prozesses unverändert: Kann der Tatvorwurf auf Grundlage der vorliegenden Beweise nachgewiesen werden?
Über diese Frage entscheidet ausschließlich das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.
Mit jedem weiteren Verhandlungstag kommen neue Aussagen und Unterlagen hinzu. Welche Bedeutung die persönlichen Hintergründe der Angeklagten letztlich für das Urteil haben werden, bleibt offen und wird erst im weiteren Verlauf des Prozesses geklärt.




