🚨 EILMELDUNG: Mordfall Fabian (†8) – Wegen Falschaussage : Staatsanwalt leitet Verfahren gegen Fabians Vater ein
Fabians Vater Matthias R. gerät nun ins Visier der Staatsanwaltschaft
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) – Diese Ankündigung der Staatsanwaltschaft schlägt ein wie eine Bombe! Seit gut zwei Wochen wird am Landgericht Rostock gegen Gina H. (30) verhandelt. Sie soll den kleinen Fabian (8) aus Güstrow erstochen und verbrannt haben – um dessen Vater zurückzugewinnen. Und genau dieser Mann, Matthias R. (35), gerät nun ins Visier der Staatsanwaltschaft. Die Behörde hat ein Verfahren gegen den Mann wegen Verdachts der Falschaussage eingeleitet!
Gina H. im Gericht, sie hält sich eine rote Mappe vors Gesicht. Ihr gegenüber sitzt Fabians Mutter Dorina L. (31, Mi.)
Vater hat wieder Liebesbeziehung zu Gina H.
In der Tat war das Auftreten des Mannes vor Gericht merkwürdig. Er flirtete mit der Angeklagten, die immerhin seinen Sohn ermordet haben soll. Er besuchte sie im Gefängnis. Er ist, so sagte er in der Verhandlung aus, sogar wieder mit Gina H. zusammen. Und dem Staatsanwaltschaft kommt noch mehr am Verhalten des Vaters merkwürdig vor.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack: „Nach der Zeugenaussage sind sehr viele E‑Mails bei uns eingegangen. Für alle war wenig nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussage derart verändert, variiert. Wenig nachvollziehbar ist auch, dass dann ein Vater eines Opfers keine Einsicht in die Akten nimmt, obwohl er als Nebenkläger die Möglichkeit dazu hätte. Noch weniger nachvollziehbar ist dann, dass der Vater des Opfers eine neue Beziehung zu der Angeklagten hat.“
Fabian (8) wurde im Oktober 2025 erstochen, seine Leiche teilweise verbrannt
Staatsanwalt: Kalkül der Angeklagten ist aufgegangen
Nowack kann sich die Gründe für diese neue, aufgeflammte Beziehung nicht erklären, ist sich aber sicher, dass sie ein Motiv hatte, Fabian aus dem Weg zu räumen. Nowack: „Sie wollte die Beziehung wieder aufbauen, und sie wollte auf jeden Fall, dass dieser Zeuge keinen Kontakt mehr zu der Mutter hat. Wir wissen noch, dass es sich bei der Angeklagten um eine sehr ungeduldige Person handelt.“
Innerhalb von drei Tagen nach dem Verschwinden des Jungen schickte Gina H. rund 90 Sprachnachrichten an Matthias R.. In denen ginge es, so Nowack, überwiegend darum, dass „der Zeuge zu ihr kommen soll und bei ihr Trost suchen soll“. Der Oberstaatsanwalt weiter: „Ihr Kalkül ist vollständig aufgegangen. Alle Ziele sind erreicht worden. Es gibt einige Punkte, die nachweislich falsch vom Zeugen vorgetragen wurden, und wir haben deshalb auch ein Verfahren gegen ihn wegen Verdachts der Falschaussage eingeleitet.“
Oliver Schley (li.) und Harald Nowack von der Staatsanwaltschaft
Staatsanwalt Oliver Schley legt in einer Erklärung nach: „Es gelang der Angeklagten augenscheinlich, auf den Zeugen (Fabians Vater, Anm. d. Red.) einzuwirken, sodass der Zeuge fest von der Unschuld der Angeklagten überzeugt ist. Der Zeuge ist offensichtlich nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert.“
Andreas Ohm, Verteidiger der Angeklagten, sagt zu der Ankündigung der Staatsanwaltschaft: „Es ist so, dass beide Gefühle füreinander hegten. Es war keine Einbahnstraße.“





