💔😳 Tatverdächtige im Mordfall Fabian (†8) verbringt Weihnachten in Haft – Beschwerde abgewiesen! 💔😳

Im Mordfall des achtjährigen Fabian aus Güstrow gibt es eine weitere gerichtliche Entscheidung. Die wegen Mordverdachts inhaftierte Beschuldigte muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Rostock hat eine Beschwerde ihres Anwalts abgewiesen und damit die bisherige Entscheidung bestätigt.
Nach Auffassung der zuständigen Beschwerdekammer rechtfertigt das Vorbringen der Beschuldigten keine andere Bewertung. Wie das Gericht mitteilte, lägen nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen weiterhin die Voraussetzungen für den Vollzug des bestehenden Haftbefehls vor. Damit bleibt die Frau auch vorerst in Haft.
Der Verteidiger der Beschuldigten hatte die Beschwerde eingelegt, nachdem bereits das Amtsgericht Rostock einen Antrag auf Haftentlassung zurückgewiesen hatte. In seinem Haftprüfungsantrag argumentierte der Anwalt unter anderem, dass sich die Haftgründe lediglich auf Indizien stützten. Die Gerichte folgten dieser Einschätzung jedoch nicht.
Fabian, der aus Güstrow stammte, verschwand am 10. Oktober. Vier Tage später wurde der achtjährige Junge leblos am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Der Fund erschütterte die Region und löste umfangreiche Ermittlungen aus.
Am 6. November nahmen Ermittler schließlich eine Frau in einem Dorf in der Nähe von Güstrow fest. Sie steht unter dringendem Verdacht, Fabian umgebracht zu haben. Im Zuge der Festnahme wurde auch ihr Auto sichergestellt und in die Ermittlungen einbezogen.
Nach früheren Angaben ihres Anwalts hatte die Frau die Tat zunächst als Zeugin bestritten. Seitdem sie als Beschuldigte geführt wird, äußert sie sich nicht zu den Vorwürfen. Von ihrem Schweigerecht macht sie bislang Gebrauch.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte zuletzt, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen frühestens im März kommenden Jahres mit einem Abschluss gerechnet werde. Bis dahin bleibt der Fall offen und die Untersuchungshaft bestehen.
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