💔😳 Mord an Fabian (†8) – Kommt mutmaßliche Täterin frei? Haftprüfungstermin steht fest! 💔😳

Güstrow erlebt Tage voller Unsicherheit, Schmerz und einer Angst, die viele nicht mehr loslässt. Der T*d des kleinen Fabian hat tiefe Spuren hinterlassen, und nun droht ein Moment, den Angehörige kaum auszuhalten vermögen.
Seit fast drei Wochen sitzt Gina H. (29), die Ex-Freundin von Fabians Vater, in der Untersuchungshaftanstalt in Bützow. Sie gilt als Tatverdächtige und soll offenbar den 8-Jährigen aus Güstrow ermordet haben. Doch nach neuen Informationen könnte sie schon nächste Woche wieder auf freien Fuß kommen.
Nach Angaben ihres Anwalts wurde bereits vergangene Woche ein Antrag auf Haftprüfung gestellt. Der Termin dafür ist nun für Mittwoch kommender Woche vor dem Amtsgericht Rostock angesetzt. Für Fabians Mutter Dorina wird damit eine Angst greifbar, die sie und ihre engsten Menschen seit Wochen begleitet.
Eine Freundin der Mutter sagte erst kürzlich, die größte Furcht sei, dass Gina tatsächlich wieder herauskommen könnte. Dieser Satz wirkt jetzt wie ein zerbrochenes Stück Hoffnung, das in den Trümmern dieses Falles liegen blieb.
In der bevorstehenden mündlichen Verhandlung soll der Anwalt die Gründe schildern, die ihn zu dem Antrag bewogen haben. Die Beschuldigte selbst wolle sich nicht äußern. Gina schweigt seit Beginn gegenüber den Behörden und hat als Beschuldigte bisher keinerlei Angaben gemacht.
Der Anwalt kündigte ein Statement an, sobald die Entscheidung gefallen ist. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es in den Akten kaum Auswertungen zu den umfangreichen Maßnahmen vom 6. November in Reimershagen gibt. Auch die Tatwaffe bleibt weiterhin spurlos verschwunden – ein weiterer offener Punkt in diesem komplexen Ermittlungsbild.
Erst am Freitag veröffentlichten die Ermittler einen neuen Zeugenaufruf: Wer hat den auffälligen orangefarbenen Ford Ranger am 10. Oktober in Güstrow oder im Umland gesehen? Für den Anwalt wirkt dieser Schritt merkwürdig, wenn man sich der Beweislage sicher wäre. Aus seiner Sicht deutet vieles darauf hin, dass bisher nur Indizien vorliegen.
Die Anwältin von Fabians Mutter teilt mit, dass sie bislang keine Kenntnis über den Antrag auf Haftprüfung habe. Auch das verstärkt die Unruhe in einem Fall, der ohnehin von vielen offenen Fragen geprägt ist. Zugleich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung – bis ein Gericht etwas anderes feststellt, gilt die Beschuldigte rechtlich als nicht schuldig.
Teile diesen Beitrag, damit dieser Fall niemals in Vergessenheit gerät und damit die Wahrheit endlich ans Licht kommt. ![]()
